Landschaftsplan reset: Ein Modellvorhaben zur Aktivierung der kommunalen Landschaftsplanung in Bayern
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München, 27. April 2020 - Über den aktuellen Stand des geplanten Modellvorhabens berichtet Dr. Johannes Gnädinger, Mitglied des Vorstandes des bdla Bayern und Leiter der AG Landschaftsentwicklung.
Der Arbeitsgruppe gehören aktuell Marion Linke, Dietmar Narr, Stephan Pauleit, Markus Reinke, Gudrun Rentsch, Andreas Rockinger und Barbara Weihs an.
Einleitung
Der bdla Landesverband Bayern startete in 2019 eine Initiative zur Modernisierung und Weiterentwicklung des kommunalen Landschaftsplans. Dies kam, im Zuge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sowie der „Fridays for Future“, exakt zum richtigen Zeitpunkt, so dass der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber das Vorhaben Ende 2019 sofort aufgriff um ein Modellvorhaben voranzubringen.
Der Landschaftsplan gilt unserer Profession als ein zentrales Instrument – ein Gesamtkonzept, das die Nutzungsinteressen im Gemeindegebiet in einen Ausgleich bringt und dabei die ökologische und kulturlandschaftliche Qualität wie auch den langfristigen Schutz der Ressourcen vorwegnimmt. Obgleich derartig integrierte Ansätze gerade heute von überragendem Interesse sind hat der Landschaftsplan inzwischen, sieht man einmal von den größeren Städten ab, einen hohen Bedeutungsverlust erfahren. So können gerade einmal 55 % der bayerischen Kommunen überhaupt einen Landschaftsplan aufweisen, wobei die meisten bereits veraltet sind.
Mit dem Bedarfsvorbehalt zur kommunalen Landschaftsplanung im Gesetz (BNatSchG §11, 2 (2); BayNatSchG Art. 4, 2 (2)) besteht keine generelle Aufstellungspflicht, sondern es ist eine Erforderlichkeit nötig. Meist wird diese aber gegeben sein, denn gestiegene Herausforderungen im Natur- und Umweltschutz – insbesondere der Schutz der Artenvielfalt, Klimaschutz/-anpassung, der dringende Gewässerschutz, der Bodenschutz samt Reduzierung des Flächenverbrauchs, der starke Landschaftswandel oder die zu intensivierende Beteiligung – benötigen fachübergreifend abgestimmte Konzepte von hohem Anspruch.
Die herkömmliche Methodik des Landschaftsplans trägt den großen Zukunftsthemen inzwischen eindeutig zu wenig Rechnung. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind daher neu zu bestimmen, die methodischen Ansätze zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Hierbei sind vor allem die Fachleute gefordert.
Darüber hinaus ist die Bedeutung des Landschaftsplans und damit dessen Beachtung, Anwendung und Umsetzung in den Gemeinden stark zu verbessern. Diese Aufgabe liegt vor allem in den Händen der Politik auf den verschiedenen Ebenen sowie innerhalb und zwischen den betroffenen Ressorts (v. a. Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Bau und Verkehr, Energie, Wirtschaft).
Auftaktgespräch „Landschaftsplan reset“ im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Januar 2020. V.l.n.r.: Claus Hensold (LfU), Dr. Johannes Gnädinger (bdla), Christine Danner (LfU), Christoph Stein (StMUV), Evelin Köstler (ANL), Marion Linke (bdla), Martina Robitsch (StMUV), Andreas Rockinger (bdla), Paul-Bastian Nagel (ANL). Nicht im Bild: Ulrike Lorenz (StMUV). Foto: Paul-Bastian Nagel.
Ziel des Modellprojekts
Ziel des Modellprojekts ist somit die Weiterentwicklung und Erprobung der Methodik des Instruments Landschaftsplan sowie die Förderung einer breiteren Anwendung und praktischen Umsetzung in den bayerischen Kommunen. Der bdla wie auch die fachlichen und politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene, Modellvorhaben und F+E-Projekte, haben in den vergangenen Jahren Beiträge und Methoden erarbeitet, so dass viele Anregungen zu einem zeitgemäßen Landschaftsplan vorhanden sein werden. Um Hinweise seitens der Leser wird an dieser Stelle ausdrücklich gebeten!
Bei der Auswahl von Beispielkommunen sollen verschiedene Raumtypen Berücksichtigung finden, die unterschiedliche landschaftskulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten oder auch Faktoren wie Erreichbarkeit, demografisches Wachstum oder Schrumpfung abbilden. Folgende Raumtypen sind vorstellbar: großstädtische Stadtlandschaften, suburbane Zwischenlandschaften, ländlich und kleinstädtisch geprägte Landschaftsnetze sowie dünn besiedelte Landschaften.
Diese Raumtypen sollten auch bei der Weiterentwicklung der Planungsmethodik Berücksichtigung finden, da die Nutzungen (z. B. Landwirtschaft, Erholung, Naturschutz) je nach Raumtyp mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Masterplan Stadtnatur
Ein enger Bezug des Vorhabens besteht zu Maßnahmen des „Masterplan Stadtnatur“ (BMU, 01.06.2019), wo es unter anderem heißt:
"Wir werden die kommunale Landschaftsplanung stärken"
"... Landschaftsplanung muss als Prozess verstanden werden, der auch das Potenzial hat, informelle Konzepte einzubinden. (...)"
"Wir werden mit einer Initiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die Landschaftsplanung als Instrument zur Lösung wichtiger Zukunftsaufgaben stärken."
"... Deshalb gehören zur Gesetzesinitiative neben einer Konkretisierung der Fortschreibungspflicht auf Ebene der Landschaftsrahmenplanung eine regelmäßige Überprüfung des Fortschreibungsbedarfs für die Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene durch die Planungsträger ... "
Wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen und ob es Angebote zur Kooperation und Unterstützung des Modellprojektes Landschaftsplan reset durch das Bundesumweltministerium gibt, ist noch zu klären.
Schwerpunkte der Weiterentwicklung
Die folgenden inhaltlichen und strategischen Schwerpunkte wurden von der Arbeitsgruppe zur Diskussion vorgeschlagen und fließen nun in die Ministervorlage ein:
Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sollten – wie in der konkreten Bauleitplanung – auch im Modellprojekt gekoppelt bearbeitet werden. Auch der Flächennutzungsplan befindet sich ähnlich dem Landschaftsplan in einer verbesserungswürdigen Situation. Dazu hat die bdla-Landesgruppe bereits Gespräche mit dem bayerischen Bauministerium geführt, welches sich dazu im Weiteren mit dem Umweltministerium abstimmen will – und umgekehrt.
Kernstück des Vorhabens ist die Weiterentwicklung der Methodik, Darstellung und Kommunikation von Landschaftsplänen. Qualitative Aussagen sind gegenüber quantitativen Methoden („hard facts“) häufig im Nachteil. Daher werden auch Ökosystemleistungen (ÖSL) als quantifizierende, teilweise auch monetarisierende Ansätze in Betracht gezogen.
Insbesondere sollen die Methoden der einzelnen Arbeitsschritte bzw. Leistungsphasen analysiert werden.
Für ein bedarfsgerechtes Arbeitsprogramm sollte zur Orientierung eine „Phase Null“ vorgesehen werden um Ziele und Inhalte auf die konkrete örtliche Situation abzustimmen, Schwerpunktthemen und Formate festzulegen.
Auch Beteiligungsverfahren und die Vermittlung der Landschaftsplanung sind zu untersuchen. Im Zuge der Digitalisierung (vgl. Building Information Modelling, BIM) sollten allgemein zugängliche Informations- und Beteiligungsplattformen mit bedacht werden, ferner moderne Planzeichen (abgeschlossenes F+E-Vorhaben des BfN), der GIS-Standard X-Planung, Online-Tools, aber auch die Entwicklung von Zukunftsbildern mit Skizzen, Collagen oder Videos, d. h. bisher in der Landschaftsplanung kaum genutzte Ausdrucksmittel der Landschaftsarchitektur.
Der Landschaftsplan sollte nicht als statischer Plan, sondern als prozesshaftes Instrument begriffen werden: als Beteiligungskonzept wie auch als dynamischer „digitaler Zwilling“, der den Umweltzustand regelmäßig aktualisiert abbildet, damit auch als Umweltinformationsinstrument dient und die Entwicklungsziele vorzeichnet.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus verschiedenen Ressorts (Naturschutz-, Agrarumweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Städtebauförderung etc.) sollte das Vorhandensein eines aktuellen Landschaftsplans – mit Handlungsprogramm und Maßnahmenkatalog – voraussetzen. Der Landschaftsplan sollte also Fördervoraussetzung werden, denn auf diese Weise würden die Förderungen „planvoll“ und bestens koordiniert in der Gemeindeentwicklung Anwendung finden.
Zur Frage des Honorars
Trotz dieser wichtig scheinenden Aufgabe, die Methoden und Bausteine zu erneuern und zu ergänzen wird es für die Büros auch um die Honorierung von Mehrleistungen gehen. Schon die HOAI-Grundleistungen liegen beim Landschaftsplan häufig an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit, wenn in den unteren Honorarzonen anzubieten ist. Zu prüfen ist, was unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen leistbar ist, im Rahmen der Grundleistungen eingefordert werden kann und was über diese hinausgeht. In jedem Fall wäre eine intensive ressortübergreifende Abstimmung das richtige Mittel um den Landschaftsplan als fachübergreifendes Instrument zur Umweltsicherung und zum Ausgleich von Nutzungsansprüchen aufzuwerten und so eine breitere finanzielle Ausstattung zu erreichen.
Ausblick
Die Arbeitsgruppe unterstützt nun – zusammen mit dem Landesamt für Umwelt und mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege – das bayerische Umweltministerium bei der Entwicklung des Modellvorhabens. An weiteren Partnern konnte sie auch die kommunalen Spitzenverbände für das Vorgaben gewinnen. Im Verlauf des für die kommenden drei Jahren geplanten Projekts sollen die Leitfäden erarbeitet und dann in noch zu akquirierenden Modellgemeinden erprobt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die sich aktuell verändernde Haushaltslage dies erlaubt.
Nachtrag 3. Juni 2020: Die Ministervorlage für das Modellvorhaben „Landschaftsplan reset“ soll bis Mitte Juni fertiggestellt sein. Es obliegt dann Minister Thorsten Glauber die darin enthaltenen Vorschläge anzunehmen, d. h. insbesondere die Verwendung des Doppelhaushalts für das Projekt zu billigen und die projektbegleitende Arbeitsgruppe einzusetzen. Letztere könnte dann nach momentanem Stand vermutlich noch vor der Sommerpause die Arbeit aufnehmen.
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