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Vergabe von Planungsleistungen – richtiges Bieterverhalten

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Die formalisierte Vergabe von Planungsleistungen auch in der Landschaftsarchitektur und der Landschaftsplanung gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Seit Ende 2018 sind Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts rein elektronisch durchzuführen; auch viele Unterschwellenvergaben verlaufen inzwischen rein elektronisch. Das bedeutet, dass auch die Bieter ihre Bewerbungen, Angebote und in aller Regel auch den Schriftverkehr im Verfahren über eine sogenannte Vergabeplattform einreichen müssen.

Der vorliegende Text befasst sich mit der Frage, wie man sich als Bieter in einem formalisierten Vergabeverfahren sinnvoll verhalten kann, um die Chance auf den Zuschlag zu erhöhen.


Autor: Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Justiziar des bdla. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2020.

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