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Arbeitskreis Städtebau + Freiraumplanung: Neue Herausforderung E-Mobilität

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Am 13. Mai 2019 traf sich der Arbeitskreis Städtebau und Freiraumplanung in Berlin.

Diskutiert wurden die Auswirkungen der Verkehrswende auf die Stadt- und Freiraumplanung. In vielen Städten werden derzeit vor allem die Radverkehrsanlagen wie auch die Infrastrukturen für die E-Mobilität ausgebaut. Leider erfolgt dies oft nach rein technischen Gesichtspunkten. Um technische Anforderungen und Gestaltung »unter einen Hut zu bekommen«, ist von Seiten der Landschaftsarchitekten ein aktives Zugehen auf die Verkehrsplaner nötig. Auch für die Bundesstiftung Baukultur könnte die Gestaltung der Verkehrswende ein spannendes Thema sein.

Dass der öffentliche Freiraum immer wichtiger für die Gesundheitsprävention wird, zeigt sich u. a. in Stuttgart, wo aktuell ein Masterplan »Urbane Bewegungsräume« erstellt wird. Mit dem Plan möchte die Stadtverwaltung Strategien entwickeln, um Bewegung im öffentlichen Raum zu fördern. Aus Sicht des AK ist deutlich zu kommunizieren, dass Landschaftsarchitekten die Fachleute sind, um die vielfältigen Anforderungen an öffentliche Freianlagen, u. a. informeller wie formeller Sport, zu realisieren und in einer Gesamtplanung zu integrieren. Hilfreich, weil anschaulich sind beispielhafte Projekte. Beschlossen wurde daher, eine Sammlung von Best Prac-tice Urbaner Bewegungsräume zu erstellen. Projektvorschläge von Mitgliedern wie Landesgruppen sind herzlich willkommen (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Weitere Themen der Sitzung waren die Reform der Städtebauförderung und aktuelle Normenentwürfe auf europäischer Ebene zur Barrierefreiheit und zur Kriminalprävention. Die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen »Wohnungsneubau langfristig denken – Für mehr Umweltschutz und Lebensqualität in den Städten« enthalten wichtige und richtige Ansätze; Schlüsselempfehlungen sind u. a. die Erarbeitung bundesweiter Orientierungswerte für die Qualität und Quantität von Freiräumen und die Stärkung formeller Instrumente zur Sicherung und Entwicklung von Freiraumqualitäten.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 3/2019

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