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bdla nimmt Stellung zum Entwurf DIN 276 – Ausgang offen

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Nach rund zwei Jahren intensiver Arbeit wurde der Entwurf für die Fortschreibung der DIN 276 im Mai 2017 vorgelegt.

Im zuständigen Arbeitsausschuss des Deutschen Instituts für Normung wirkte u.a. Klaus-Dieter Aichele, Landschaftsarchitekt aus Mainz, für den bdla mit. Darüber hinaus wird die Novelle intensiv von den bdla-Aktiven im AHO und dem bdla-Arbeitskreis Ökonomie begleitet.

Zum Normungsentwurf DIN 276 hatte der bdla im September Stellung genommen. Vor dem Hintergrund einer Neustrukturierung der Kostengruppen und der Zuordnung von Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen zu den 300er Kostengruppen fordert der bdla u.a. die Klarstellung, dass es sich bei den entsprechenden Gewerken um Freianlagen handelt. Dementsprechend wären die entsprechenden Kosten i.d.R. im Leistungsbild Freianlagenplanung anrechenbar.

Die Positionen des bdla wurden bei der Einspruchssitzung am 29.11.2017 vertreten durch Jens Henningsen, bdla-Fachsprecher Ökonomie. Klar wurde dabei auch, dass mit Verabschiedung und Veröffentlichung einer Neufassung der DIN 276 nicht so bald zu rechnen ist, da es u.a. von Seiten der öffentlichen Auftraggeber ganz erhebliche Vorbehalte gegen die vorliegende Entwurfsfassung gibt. Zu erwarten ist ein längerer Diskussionsprozess.

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