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HOAI: Mündliche Verhandlung vor dem EuGH im November 2018

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Die EU-Kommission hatte am 16.11.2016 bekanntlich mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen werde.

Die Klage der EU-Kommission ist am 23.6.2017 beim EuGH eingelegt und die Klageschrift der Bundesregierung am 28.6.2017 zugestellt worden. Am 7.11.2018 findet nun die mündliche Verhandlung vor der mit fünf Richtern besetzten ersten Kammer des EuGH statt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist aber frühestens im ersten, voraussichtlich eher im zweiten Quartal 2019 zu rechnen.

Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen Kommission/Deutschland C- 37717 geführt. Mit dem im Jahr 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI hatte die Kommission für sich in Anspruch genommen, auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig zu sein.

Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze: Gäbe es die Mindestsätze nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus -und inländische Büros in Deutschland niederlassen – dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute. Kammern und Verbände hatten mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der verbindlichen Honorarordnung insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, wies darauf hin, dass die Zahl der Architekturbüros in Deutschland von 35.021 (2008) auf über 41.117 (2014) gestiegen sei. Dies belege, dass die HOAI kein Hindernis darstelle, sich hier niederzulassen – weder für In- noch für Ausländer. Ein Preiswettbewerb bei Planungsleistungen verfehle das Ziel einer guten Planung, denn billigere Planung bedeute in aller Regel weniger und schlechtere Planungsqualität. Wer am Planen spare, zahle später beim Bau und im Betrieb des Gebäudes vermeidbare erhöhte Kosten. „Wir werden weiter mit guten Argumenten für den Erhalt der Honorarordnung kämpfen“, so Ettinger-Brinckmann zur aktuellen Entwicklung.

Quelle: bak.de

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