Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die von Auftraggebenden und Bauherr:innen häufig gestellt werden.
Planen mit Landschaftsarchitekt:innen
Landschaftsarchitekt:innen planen für private und öffentliche Auftraggebende. Wie kein anderer Berufsstand verbinden Landschaftsarchitekt:innen planerische Kompetenz mit der Kenntnis ökologischer Zusammenhänge und gestalterischer Prinzipien. Damit nehmen sie in der Landschaftsentwicklung und in der Freiraumplanung in Stadt und Land eine Schlüsselstellung ein. Landschaftsarchitekt:innen sind freiberuflich tätig oder arbeiten als Angestellte in Planungsbüros, kommunalen Grün- oder Umweltämtern und Behörden.
Verantwortung
Landschaftsarchitekt:innen arbeiten für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die den sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen gerecht wird. Sie übernehmen eine wesentliche gestalterische Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, für Mensch, Natur und Umwelt. Im Spannungsfeld verschiedener Nutzungsansprüche entwickeln sie ausgleichende Lösungen.
Kompetenz
Landschaftsarchitekt:innen garantieren Planung und Fachberatung aus einer Hand, gestalterisch hochwertig und professionell umgesetzt. Das spart dem Auftraggeber Kosten und Zeit. Dafür arbeiten sie interdisziplinär und suchen nach individuellen Lösungen für ihre Bauherr:innen, die sie treuhänderisch in allen Phasen eines Projekts betreuen und vertreten.
Qualität und Preis
Um einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, ist die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" bzw. "Landschaftsarchitekt" rechtlich geschützt und darf erst nach der Aufnahme in die Architektenkammer getragen werden. Landschaftsarchitekt:innen erbringen eine schöpferische Ideenleistung. Ihr Honorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) errechnet. Diese ist für Landschaftsarchitekt:innen und Auftraggebende rechtlich bindend.
Vergabe und Wettbewerbe
Für den Erfolg eines Projektes werden die Weichen bereits mit dem Vergabeverfahren für Planungsleistungen gestellt. Es gilt zu entscheiden, welches Verfahren das geeignete ist, welche Kriterien und Referenzen für die Auswahl des geeigneten Planenden zugrunde gelegt werden.
Bei anspruchsvollen Aufgaben ist es sinnvoll, einen Wettbewerb für Landschaftsarchitekt:innen (auch: Planungswettbewerb) auszuloben. Dabei wird im Rahmen bestimmter Regeln eine Bauaufgabe ausgeschrieben. Auch hierzu können Sie sich beraten lassen. Wenden Sie sich an die Wettbewerbsberatenden der Landesarchitektenkammern in den einzelnen Bundesländern.
Planungsbürosuche
Auf der Suche nach einem Landschaftsarchitekt:innen stehen Auftraggebenden und Bauherr:innen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:
Sachverständige
Sachverständige spielen vor Gerichten, als Beratende von privaten und öffentlichen Auftraggebenden, für Bürger:innen, Betriebe und die öffentliche Hand sowie als Gutachter für außergerichtliche Schlichtungsverfahren eine Rolle. Schon während der Bauausführung kann es notwendig werden, Sachverständige einzuschalten, bei Auseinandersetzungen um die Abnahme oder bei Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
In der Rubrik Sachverständige sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus verzeichnet.
Inspiration durch Themen und Projekte
Lassen Sie sich inspirieren. In unserem Web-Portal Landschaftsarchitektur heute werden aktuelle Themen und konkrete Projekte von freischaffenden Landschaftsarchitekt:innen anschaulich präsentiert: Mehr als 3.000 Projekte werden in Wort und Bild vorgestellt und sind mit der Suchfunktion recherchierbar. Ergänzend informieren Profile und Portfolios über die einzelnen Planungsbüros.
Beratung und Ansprechpartner:innen
Bleiben offene Fragen? Der bdla bemüht sich gern, Antworten zu geben. Bei uns finden Sie die richtigen Ansprechperson für Ihre spezielle Aufgabe. Wenden Sie sich an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin oder an die Landesgeschäftsstellen, um weitere Auskünfte zu erhalten.
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