Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind – so der Auftrag des Bundesnaturschutzgesetzes.
Ein Kernanliegen von Landschaftsarchitekt:innen ist, den Schutz von Natur und Landschaft mit anderen gesellschaftlichen Anliegen sachgerecht zu vereinbaren. Dabei werden mit Augenmaß Lösungen für den Einzelfall aufgezeigt.
Im Siedlungsraum entwickeln Landschaftsarchitekt:innen Konzepte für den Stadtnaturschutz. Ihre Planung sorgt zum Beispiel dafür, dass die dynamische Stadtnatur sowohl für Kinder erlebbar als auch mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbar ist. Freiflächen werden zu multifunktionalem Stadtgrün entwickelt.
In der freien Landschaft verhelfen Landschaftsarchitekt:innen mit konkreten Nutzungskonzepten und Umweltprüfungen dem Naturschutz zu angemessener Berücksichtigung, etwa gegenüber der Landwirtschaft und neuen Verkehrsinfrastrukturen. Immer bedeutender wird die Aufgabe, neue Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden oder diese zumindest kreativ und zukunftsweisend zu kompensieren.
Zum Spektrum im Natur- und Landschaftsschutz gehören u.a.:
- Eingriffsregelung, Kompensationskonzepte, Flächenpool und Ökokonto
- Umweltprüfungen, Umweltverträglichkeitsstudien/-prüfung (UVP, SUP, UVP-Bericht)
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP), Artenschutzprüfungen (saP)
- Pflege- und Entwicklungsplanung
- Managementpläne und Schutzgebietskonzepte
- Konzepte für Besucherlenkung und -information
- Artenschutzkonzepte, Biotopverbundplanung
- Arten- und Biotoptypenkartierung
- Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne, Grünordnungspläne
- Umweltprüfungen in der Bauleitplanung
- Gewässerentwicklung, Planung von Renaturierungen
- Naturerfahrungs- und -erlebnisräume
- Kommunale Biodiversitätskonzepte
- Umweltbaubegleitung, Monitoringkonzepte
- Latitude: 0
- Longitude: 0