Die Schönheit und Vielfalt der Landschaften zu erhalten, mit Konzepten und konkreten Projekten die Kulturlandschaften zu entwickeln ist das Ziel landschaftsplanerischen Schaffens.
Landschaften werden durch die Gesellschaft kontinuierlich umgeformt, entwickelt, gepflegt und geschützt. Bekannte Handlungsfelder dieses fortwährenden Landschaftswandels im besiedelten wie unbesiedelten Bereich sind die Energiewende sowie der Infrastruktur- und Wohnungsausbau. Zum einen entwickeln Landschaftsarchitekt:innen die Stadt- und Kulturlandschaften aktiv-gestaltend. Zum anderen planen sie den notwendigen Schutz von Natur und Landschaft gegenüber aktuellen Nutzungsansprüchen und bewahren sie vor Beeinträchtigungen.
Die zentrale rechtliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. So werden beispielsweise Landschaftspläne erstellt, um kommunale Bauleitpläne und die Regionalplanung zu qualifizieren sowie notwendige Maßnahmen des Naturschutzes zu definieren. Landschaftsarchitekt:innen verstehen Landschaftsplanung als eine umfassende Aufgabe. Sie schließt eine ökologisch-gestalterische, räumliche Umweltplanung, die gesetzlich erforderlichen Umweltprüfungen und innovative Entwicklungskonzepte ein.
Zum Spektrum der Landschaftsplanung gehören u.a.:
- Landschafts- und Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Fachbeiträge
- Landschaftspflegerische Begleit- und Ausführungsplanung (LBP, LAP)
- Gewässerentwicklung, Renaturierung, Hochwasserschutz
- Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte
- Konzepte für regenerative Energielandschaften (Solarenergiefelder, Windparks)
- Pflege- und Entwicklungsplanung, Managementpläne
- Biotopverbundplanung und Artenschutzkonzepte
- Landschaftsrahmenpläne, Landschaftsentwicklungskonzepte und Landnutzungsplanungen
- regionale und interkommunale Entwicklungskonzepte
- Ländliche Entwicklung, nachhaltige Regionalentwicklung
- Revitalisierung von Industrielandschaften und Konversionsflächen
- Abbau- und Rekultivierungsplanungen
- Eingriffsregelung, Kompensationskonzepte, Flächenpool und Ökokonto
- Umweltprüfungen, Umweltverträglichkeitsstudien (UVP, SUP, UVP-Bericht)
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP), Artenschutzprüfungen (saP)
- Wasserrechtliche Fachbeiträge (Wasserrahmenrichtlinie)
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