Berlin/Brandenburg

Wahlaufruf für die Wahl zur 11. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin

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Die Zukunft der Kammer aktiv mitbestimmen! Vom 12. Februar bis zum 19. März 2021 können alle Kammermitglieder ihre Stimme abgeben und die Mitglieder der Vertreterversammlung wählen.

bdla

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Der bdla-bb tritt mit 2 Listen zur Wahl an.

  • Liste 19, Freischaffende Landschaftsarchitekt*innen bdla und
  • Liste 23, Angestellte/beamtete Landschaftsarchitekt*innen bdla

Der bdla vertritt aktiv die Belange der Landschaftsarchitektur in der AKB seit ihrer Gründung. Die langjährige berufspolitische Arbeit verdanken wir dem ganz besonderen persönlichen Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen. Es ist uns gelungen, unsere beruflichen Aspekte in über 20 Gremien, von der VV bis zum Vorstand, aktiv einzubringen und die politische Relevanz guter Landschaftsarchitektur für die Resilienz von Stadt und Land kontinuierlich zu steigern. Fragen der Gesundheit, wie auch des Klimas stehen dabei nicht erst seit Covid19 im Fokus.

Wir haben noch einiges vor, wir freuen uns, wenn wir Ihre Stimme für uns gewinnen können.

Die Sicherung unserer Berufsausübung, auch für kleinere Büros und Büros in Gründung, durch zugangsoffene Wettbewerbs- und faire Vergabeverfahren wie deren auskömmliche Honorierung, haben wir bei unserer Kammerarbeit stets im Blick. Digitaler Wandel wie die wachsenden Erwartungen an ein gutes Arbeitsumfeld verändern unser Tätigkeitsumfeld und die Bürokultur. Im Rahmen einer Nachfolgeinitiative der AKB unterstützen wir die Entwicklung entsprechender Büro- und Arbeitsstrukturen.

Die aktuelle HOAI-Änderung erfordert einen deutlichen Einsatz für die Sicherung einer angemessenen Honorierung unserer Leistungen. Wir setzen uns in der Kammer intensiv dafür ein, dass die Grundlagen der HOAI, wie z.B. die Honorarzonenzuordnung weiterhin berücksichtigt werden und jeder Verstoß seitens der Auftraggeber beanstandet wird.

Wir kämpfen für die Aufstellung von öffentlich-rechtlichen Planwerken und Bauvorlagen durch entsprechend beruflich Qualifizierte gesetzlich zu regeln, etwa durch einen Berufsvorbehalt für freiberufliche Leistungen in der ökologisch, sozialen und baulichen Daseinsvorsorge. Aktuell kämpfen wir für die Aufnahme eines verbindlichen qualifizierten Freiflächenplans in die Bauordnung Berlin und die Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO), mit dem Berufsvorbehalt für Landschaftsarchitekt*innen. Der qualifizierte Freiflächenplan ist ein geeignetes Instrument um die bauliche Entwicklung vom Bestand bis zum Neubau klimatisch, ökologisch, funktional räumlich zu integrieren und das Gesamtvorhaben baukulturell aufzuwerten. Dessen Einführung würde über Berlin hinaus ein wirksames Zeichen setzen.

Der bdla tritt zur Wahl

mit Liste 19 mit den freischaffenden Landschaftsarchitekt*innen:

Daniel Sprenger, Mareike Schönherr, Eike Richter, Barbara Willecke, Udo Bode, Prof. Ulrike Böhm, Barbara Hutter und Prof. Astrid Zimmermann und

mit Liste 23 mit den angestellten / beamteten Landschaftsarchitekt*innen:

Laure Aubert, Gil Ramer, Andreas Weber, Prof. Dr. Elke Mertens, Britta Deiwick und Sigrid von Matuschka an.

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Hall of LA-Femme

Einblicke in die Arbeitswelt von Landschaftsarchitektinnen aus Berlin und Brandenburg.

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