"Schneller-Bauen-Gesetz": bdla Berlin/Brandenburg fordert grundlegende Überarbeitung
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Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) hat in einer mit der Architektenkammer Berlin abgestimmten Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) zum Referentenentwurf des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ des Berliner Senats kritisch Stellung genommen.
Aus Sicht des bdla wird durch das „Schneller-Bauen-Gesetz“ eine geordnete und klimaresiliente Stadtentwicklung ausgebremst und mittels einer „Top-Down-Politik“ das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Senat und Bezirken ausgehöhlt. Das wichtige Beschleunigungsinstrument des Qualifizierten Freiflächenplanes (QFP) wird, wie bei zur Novellierung der Bauordnung Berlin, erneut nicht eingeführt. Der bdla fordert den Senat in der Stellungnahme zu einer grundlegenden Überarbeitung des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ auf.
"Der Berliner Senat verfolgt das gute Ziel von Wohnraumschaffung mit den Gesetzesvorschlägen zu einem ‘Schneller-Bauen-Gesetz‘ auf einem schlechten Weg", betont Eike Richter, Vorsitzender des Bundes deutscher Landschaftsarchitekt:innen Berlin / Brandenburg.
In Berlin soll 'Schneller Bauen', offensichtlich zu Lasten von Umwelt und Gesellschaft gehen. Themenfelder wie Denkmalschutz, Schutz der Biodiversität, Waldschutz, Baumschutz, Umweltschutz, deren Integration als Chance erkannt werden könnte für eine qualitätvolle Stadtentwicklung Berlins und für die Daseinsvorsorge, scheinen eher hinderlich und sollen nun beschränkt werden, so Eike Richter weiter.
Die geplante Aufhebung der Gewaltenteilung zwischen Senat und Bezirken sei sehr bedauerlich. Es wird offenbar nicht erkannt, dass die Wahrung bezirklicher Interessen auch zur besseren Integration von Bauvorhaben in bestehende Strukturen führte, so Britta Deiwick, Fachsprecherin Landschaftsplanung des Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen Berlin Brandenburg.
"Was bedeutet es, sektorale Fachthemen wie die Wahrung von gesetzlichem Biotopschutz, Waldschutz und Baumschutz in eine Planung zu integrieren? Es handelt sich um einen Weg, Planung zu optimieren, an den Bestand anzupassen und bestmögliche Lösungen zu finden. Hiervon möchte sich Berlin nun weiter verabschieden", fügt Britta Deiwick hinzu.
Wie bei der Novellierung der Bauordnung wurde es erneut versäumt, trotz Zusicherungen des Vorgänger-Senats, ein wesentliches Instrument, den Qualifizierten Freiflächenplan (QFP), verbindlich bei jedem Bauantrag einzuführen. Der QFP führt sehr früh sektorale Fachthemen zusammen, zeigt dadurch Konflikte auf, ermöglicht integrierte Lösungen und erzielt damit effektiv beschleunigte Verfahren.
Offensichtlich gehe es dem aktuellen Senat hier nur um ein Erreichen eines Zieles - die Schaffung von Wohneinheiten. Gesellschaftliche Errungenschaften und auch eigene Ziele, die sich das Land Berlin gesteckt hat, z.B. im Bereich Klimaanpassung, werden ausgesetzt, kritisiert der bdla weiter.
Der Berliner Senat scheint dabei den Bezug zur Basis – den Bezirken und der Berliner Bevölkerung – zu verlieren: top down statt bottom up. Dieser Ansatz werde nicht funktionieren, denn er sei überholt. Er werde auf Widerstand stoßen, warnt der bdla weiter.
Jahrelange Versäumnisse im Verwaltungshandeln sollen durch Aktionismus auf rechtlicher Seite kaschiert werden. So fehle es seitens der Verwaltung seit Jahren an einer verbindlichen Entscheidungskultur, unterstreichen die Vertreter:innen des bdla.
Ein Paradebeispiel für die schlechte Verwaltungspraxis in der Vergangenheit sei der Leitfaden zum Artenschutz in Berlin, der von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) als Herausgeber selbst nicht angewendet wird. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, ist weitere Rechtsunsicherheit entstanden, was aktuell viele Verfahren deutlich verzögere.
"Der bdla Berlin Brandenburg unterstützt einen klimaresilienten Wohnungsbau in Berlin. Die Nutzung gut erschlossener Lagen und vorhandener Substanz, lege den Grundstein für eine Stadtentwicklung zum Wohle der bestehenden und der zukünftigen Generationen", betont Eike Richter. Das nun vorliegende „Schneller-Bauen-Gesetz“ erfülle diesen Anspruch jedoch nicht und sollte aus Sicht des bdla grundlegend überarbeitet werden.
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