Kinderspielflächenortsgesetz in Bremen
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Der Entwurf eines Kinderspielflächenortsgesetzes ist mittlerweile nach Berücksichtigung einiger Stellungnahmen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegeben wurden, geändert worden. U.a. war vom Bündnis "Grünes Bremen" kritisiert worden, dass für WE zwischen 40 und 70 qm nur noch 5 qm Spielfläche/WE vorgeschrieben werden sollten (hier waren es bisher 10 qm). Gefordert wurde, diese Regelung rückgängig zu machen und die „alte“ Festlegung von 10 qm Spielplatzfläche bei WE über 40 qm wie im Vorgängergesetz beizubehalten. Der Gesetzentwurf wird entsprechend angepasst. Die Größe der nutzbaren Spielfläche muss zukünftrig für alle Wohneinheiten mit mehr als 40 m² Wohnfläche einheitlich 10 m² betragen.
Außerdem wird der Gesetzentwurf um einen fünften optionalen Spielbereich für „naturnahe Spielerlebnisse“ ergänzt.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass das Vorhalten großer freier Flächen mit Spielmöglichkeiten nicht die Aufgabe der Wohnungsiwrtschaft sein kann, sondern generell Aufgabe von Stadtplanung sein muss.
Unter Berücksichtigung allerÄnderungen soll das Gesetzgebungsverfahren zeitnah fortgesetzt werden. Ein Inkrafttreten der Neufassung des KSpOG bis zum Jahresende 2020 wird angestrebt.
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