In der geplanten Neuregelung der NBauO werden erstmalig Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern (§ 32a NBauO-Entwurf) vorgeschrieben.
Damit wird aber nur ein energetischer Teilaspekt einer zukunftsorientierten baulichen Entwicklung berücksichtigt. Die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel und die erforderliche Klimafolgenanpassung sowie Erfordernisse des Erhalts der Biodiversität in unseren hochversiegelten Siedlungsbereichen bleiben dabei unberücksichtigt. Regelungen zur Anlage von Gründächern sind dringend zu ergänzen.
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