Niedersachsen+Bremen

Gesetzliche Fortbildungspflicht in Niedersachsen

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Lebenslanges Lernen ist in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung.

Daher hat der Gesetzgeber geregelt, dass alle Mitglieder der AKNDS- innerhalb von 2 Kalenderjahren mindestens 16 Fortbildungsstunden absolvieren müssen. Eine Fortbildungsstunde beträgt 45 Minuten, die Veranstaltungen müssen allerdings mindestens eine Dauer von 2 Fortbildungsstunden aufweisen. Ist eine anteilige Berechnung erforderlich, ist eine Verteilung von 8 Fortbildungsstunden je Kalenderjahr zugrunde zu legen.

Fortbildungsveranstaltungen des bdla und der bdla-Landesverbände werden bei der AKNDS als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt.

Weitere Einzelheiten sind der Fortbildungssatzung der Architektenkammer Niedersachsen zu entnehmen. Zum Download

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