In den letzten Jahren wurden häufiger gartendenkmalpflegerische Planungsleistungen abgefragt. Etliche Landschaftsarchitekt*innen haben sich auf diese Leistungen spezialisiert.
Das Besondere an Planungen für denkmalgeschützte Anlagen muss das denkmalpflegerische Ziel sein, dem sich Folgeplanungen wie Maßnahmen-, Pflege-, Objektplanung und Bauprozesse unterordnen. Dieses denkmalpflegerische Ziel zu formulieren, ist ein gesonderter Fachbeitrag, eine besondere Leistung. Es genügt nicht, einen historischen Plan mit dem heutigen Bestand zu vergleichen. Notwendig sind eine genaue Bestandserfassung, gründliche Archivrecherchen, Analysen, Bewertungen und eine daraus abgeleitete denkmalpflegerische Zielstellung.
Die denkmalpflegerischen Ziele wurden bisher in Deutschland in unterschiedlicher Form und Qualität erarbeitet. Im Arbeitskreis Gartendenkmalpflege des bdla schlug ich 2013 vor, eine Handreichung für gartendenkmalpflegerische Planungsleistungen zu erstellen. Ziel war die Einführung einheitlicher Bezeichnungen, die Klärung von Planungsinhalten und Planungsmethoden. Auftraggeber*innen und planenden Landschaftsarchitekt*innen sollten zeitgemäße Standards zur Verfügung gestellt werden, u. a. für die Kalkulation von Angeboten und die Vergabe von Planungsaufträgen.
Ursachen für unklare Aufgabenbeschreibungen sind vielfältig. Unsicherheiten bei Auftraggeber*innen und Fachbehörden führen häufig zur Anwendung unzutreffender Leistungsbilder; nur selten sind in Denkmalbehörden Landschaftsarchitekt*innen tätig. Auftraggeber*innen und Denkmalbehörden suchen nach Vorgaben für Aufgabenstellungen und Vergütungsregelungen. Erschwerend kommt hinzu, dass deutschlandweit unterschiedliche Begriffe und Leistungsinhalte für gartendenkmalpflegerische Planungsleistungen gelten; siehe: Parkpflegewerk, denkmalpflegerische Zielstellung, gartendenkmalpflegerischer Fachbeitrag, gartendenkmalpflegerisches Instandsetzungskonzept, Denkmalkonzept usw. So kam es in der Vergangenheit nicht selten dazu, dass der »Gartendenkmalpflegerische Fachbeitrag« als Naturschutzfachplanung mit dem Leistungsbild »Pflege und Entwicklungsplan« nach § 27 HOAI abgefragt und beauftragt wurde. Gemeint war aber eine gartendenkmalpflegerische Zielplanung. Angebote waren inhaltlich oft nicht vergleichbar.
Objektplanung Freianlagen
Die Objektplanung Freianlagen als planerische und bauliche Umsetzung gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen wurde bisher nach HOAI abgerechnet. »Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale« wurden gemäß der Objektliste Freianlagen (Anlage 11 HOAI 2013) in die Honorarzone V eingeordnet, die jedoch nicht automatisch zum Ansatz kam. Oft musste auch der Schwierigkeitsgrad für eine Beurteilung herangezogen werden. Für die Klärung der Honoraransprüche war die HOAI bisher eine gute Hilfe. Seit dem 01.01.2021 gilt die neue HOAI, deren Auswirkung beobachtet werden muss. Die über Jahrzehnte komfortable Situation mit Anwendung von Hono-rarzonen und Tabellenwerten weicht seit Mitte 2020 einer neuen Angebotskultur. Die Erstellung von Kalkulationen für Grundleistungen der HOAI ist notwendig geworden.
FLL Fachbericht »Leistungskatalog für die Erarbeitung gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen«
Im März 2014 konstituierte sich bei der FLL ein Regelwerksausschuss »Gartendenkmalpflege«, der intensiv an einem Fachbericht für gartendenkmalpflegerische Zielplanungen gearbeitet hat. Erfahrungen in den einzelnen Bundesländern wurden ausgewertet. Es zeigte sich, dass für die Akzeptanz und Wirksamkeit des Fachberichtes eine direkte Verbindung mit Fragen der Honorierung kontraproduktiv ist. Eine indirekte Wirkung auf das Honorar durch den Fachbericht wird es geben.
Nach sechsjähriger Arbeit liegt der Fachbericht »Leistungskatalog für die Erarbeitung gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen« als FLL-Publikation vor. Er richtet sich an Eigentümer*innen und Auftraggeber*innen, die mit Zeugnissen der Garten- und Landschaftskultur betraut sind, sowie an Bearbeiter*innen gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen.
Der Fachbericht soll gartendenkmalpflegerische Zielplanungen qualifizieren und standardisieren. Er kann für alle Arten von denkmalwerten Zeugnissen der Garten- und Landschaftskultur herangezogen werden, wie z. B. historische Kulturlandschaften, Gärten, Parks, Grünzüge, Friedhöfe, Stadtplätze oder Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Bauten.
Was ist neu?
Die gartendenkmalpflegerische Zielplanung stellt einen eigenständigen, qualifizierten Fachbeitrag dar, der die besonderen Belange und Ziele der Gartendenkmalpflege darlegt. Im Sinne einer gutachterlichen Fachplanung werden ausschließlich die Belange der Gartendenkmalpflege dargestellt. Kern des Fachberichtes ist die Beschränkung auf die Planungsschritte Grundlagen, Geschichte, Bestand, Analyse, Denkmalpflegerische Bewertung sowie Denkmalpflegerische Zielstellung.
Von entscheidender methodischer Bedeutung ist die Trennung der gartendenkmalpflegerischen Zielplanung als eigenständiger Fachbeitrag von der darauf aufbauenden Planungsphase mit Pflege-, Maßnahmen- und Objektplanung. In letztgenannte Phase gehören Abstimmungen mit anderen Trägern öffentlicher Belange, wie z. B. Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Artenschutz, Brandschutz. Die Abwägung der verschiedenen Fachbelange und die planerische Entscheidung wird damit transparent und nachvollziehbar. Ändern sich planerische Vorgaben oder der Vegetationsbestand durch z. B. Sturmschäden, muss die gartendenkmalpflegerische Zielstellung nicht geändert oder neu erstellt werden. Die denkmalpflegerischen Ziele bleiben bestehen, die Folgeplanungen passen sich an.
Der Leistungskatalog enthält eine umfangreiche Liste verschiedener Arbeitsschritte. Der Umfang notwendiger Untersuchungen und der Aufwand für die gartendenkmalpflegerischen Zielplanungen ist immer objekt- und situationsbezogen anzuwenden und u. a. abhängig von der Menge des Archivmaterials, das gesichtet, analysiert und bewertet werden muss. Der Aufwand für eine Anlage kann daher sehr unterschiedlich sein.
Der Fachbericht bietet folgende Vorteile:
- frühzeitiges Erkennen des Leistungsumfangs,
- Inwendung des Leistungskataloges als Grundlage für Anfragen und Angebote,
- bessere Vergleichbarkeit von Angeboten,
- frühzeitiges Einplanen ausreichender Finanzen für den Fachbericht,
- Klarheit zur Methodik und zum Planungsablauf,
- Verwendung genauer Bestandspläne auf der Grundlage aktueller Lage- und Höhenpläne, die in späteren Jahrzehnten wichtige Plandokumente darstellen,
- Herstellung von Transparenz bei der Einhaltung der Ziele und Aufgaben der Denkmalpflege in weiterführenden Planungen.
- Bei Änderungen in der Objektplanung müssen keine neuen denkmalpflegerischen Zielplanungen erstellt werden, da sie als gutachterliche Fachbeiträge Bestand haben.
Für Fachbehörden, Auftraggeber*innen, Eigentümer*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird der »Leistungskatalog für die Erarbeitung gartendenkmal-pflegerischer Zielplanungen« eine willkommene Hilfe in der Praxis sein.
Es war schon immer eine Kalkulation der Besonderen Leistungen notwendig. Der Aufwand für die Erstellung der Angebote hängt wesentlich von der Qualität der Aufgabenstellung und der Leistungsbeschreibung dieser besonderen Leistung ab. Die Qualität der Honorarabfragen wird sich auf der Grundlage des FLL-Fachberichtes verbessern. Auftraggeber*innen und Eigentümer*innen von Denkmalanlagen können den Aufwand besser einschätzen.
Für die Bearbeitung gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen sind als Qualifikation profunde Kenntnisse der Gartengeschichte und Erfahrungen in der Gartendenkmalpflege erforderlich. Sich auf dem Gebiet der Gartendenkmalpflege zu entwickeln und weiterzubilden, wird sich in den nächsten Jahren auszahlen. Nach meinen Erfahrungen wird der Fachbericht zu einer deutlich besseren Bereitstellung finanzieller Mittel und gleichzeitig zu einer höheren Qualität der gartendenkmalpflegerischen Praxis führen. In den letzten Jahrzehnten sind die Eingriffsregelung oder auch der Artenschutzfachbeitrag selbstverständliche Bestandteile der Kostenplanung geworden. Das wird sich auch für gartendenkmalpflegerische Zielplanungen so entwickeln.
Die Arbeit in den Arbeitsgruppen der FLL und des bdla ist ehrenamtlich. Sechs Jahre aufwendiger Zusammenarbeit im Arbeitskreis der FLL mit anderen Fachverbänden und im Arbeitskreis Gartendenkmalpflege des bdla liegen hinter uns. Dafür möchte ich allen Kolleg*innen herzlich danken.
Autor: Stefan Pulkenat, Landschaftsarchitekt bdla, Gielow, bdla-Fachsprecher Gartendenkmalpflege; Leiter Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege bei der FLL. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 1/2021.
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