Zu einer kurzen Sitzung trafen sich die Kollegen aus dem Arbeitskreis Ökonomie am 23. September 2019 direkt vor dem bdla-Seminar "Konsequenzen des EuGH-Urteils für die Anwendung der HOAI" in Berlin.
Es galt, für das nächste bdla-Wirtschaftsforum am 3. März 2020 in Kassel die Inhalte zu bestimmen. Es wird in Kassel um die Vergabepraxis im Berufsfeld (mit dem Justiziar Dr. Schattenfroh und kompetenten Kollegen aus dem Verband) sowie das Controlling im Landschaftsarchitekturbüro gehen. Die Themen Vergabe und Controlling werden dann zum dienlichen Nachtragsmanagement im Planungsbüro führen. Last but not least wird ein Blick auf Risiken durch und auf Vorsorgestrategien gegen Cyberangriffe auf die Büroserver geworfen.
Erörtert wurde unter anderem auch das kürzlich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen. Angegriffen wird von der EU-Kommission unmittelbar die hierzu einschlägige Regelung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, nach der mehrere Lose bei Planungsleistungen nur dann zusammenzurechnen sind, wenn es sich um gleichartige Leistungen handelt.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die Auftragswerte auf ein Projekt bezogener Planungsleistungen generell zu addieren sind. Dies würde zu einer signifikanten Steigerung EU-weiter Ausschreibungen in diesem Bereich führen, da der hierfür maßgebliche Schwellenwert von aktuell 221.000 Euro dann bei nahezu jedem Projekt erreicht würde.
Die Bundesarchitektenkammer hat sich mit AHO und Bundesingenieurkammer in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für den Erhalt der bestehenden Regelung ausgesprochen. Viele Architektenverbände erachten die potentiellen Auswirkungen als problematisch. Im Arbeitskreis wurde deutlich, dass insbesondere auch die Kompetenzen und die Kapazitäten der öffentlichen Hand betroffen sein dürften.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2019
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