Am 6. und 7. April 2018 kam der Arbeitskreis Städtebau und Freiraumplanung unter Leitung der Fachsprecherin Prof. Ulrike Böhm in München zusammen.
Schwerpunkt des ersten Tages war der fachliche Austausch zum Thema Grünflächenpflege mit dem Baureferat der Landeshauptstadt, Hauptabteilung Gartenbau. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist München in der eher glücklichen Lage, für Planung und Unterhaltung des öffentlichen Grüns auf einen Personalstamm von fast 600 Personen zurückgreifen zu können. Die Grünflächenpflege wird je zur Hälfte mit eigenem Personal erledigt bzw. an Fremdfirmen vergeben. Erörtert wurde die Thematik auch mit Dr. Anna Steidle, die freiberuflich tätig Kommunen in Sachen Grünflächenmanagement berät.
Abschließend beraten wurde das Positionspapier zu Urbanen Gebieten. Mit Wirkung ab Mai 2017 wurde die neue Baugebietstypologie „Urbane Gebiete (MU)“ in die Baunutzungsverordnung eingefügt. Ziel ist, die Schaffung nutzungsgemischter und dicht bebauter Gebiete zu fördern (GRZ maximal 0,8; GFZ 3,0). Der AK befürwortet im Prinzip die neue Gebietstypologie, auch weil damit die Innenentwicklung gestärkt wird. Die Schaffung Urbaner Gebiete muss jedoch an qualitative Kriterien geknüpft werden, um trotz hoher baulicher Dichte attraktive Stadtquartiere zu gewährleisten. Konkret gefordert werden quartier-übergreifende integrierte Stadtentwicklungskonzepte, u. a. mit Aussagen zu Quantität und Qualität der Grünflächen, wie auch verpflichtende Freiflächengestaltungspläne auf Baufeldebene.
Am zweiten Tag führte eine Exkursion zu verschiedenen Bauprojekten, die beispielhaft für verdichtetes Bauen sind. Unter Führung von Barbara Weihs wurde u. a. das ehemalige Werksgelände von Pfanni besichtigt. Besichtigt wurde auch das genossenschaftliche Wohnprojekt wagnisART, das beim Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis 2017 mit der Auszeichnung „Partizipation und Planung“ gewürdigt wurde.
Weitere Themen waren die Weiterentwicklung der Leipzig-Charta zur europäischen Stadt und der Themenkomplex Freiraum – Gesundheit – Sport.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2018
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