Unter Leitung von Andrea Ziegenrücker, bdla-Fachsprecherin Wettbewerbswesen, traf sich der gleichnamige Arbeitskreis am 12. März 2018 in Berlin.
Intensiv diskutiert wurde die Problematik „grauer“ Wettbewerbs- und Vergabeverfahren. Die Initiative des Bundes Deutscher Architekten zum Boykott grauer Verfahren vom 30. Juni 2017 wird unterstützt. Kontrovers beurteilt wird das Faltblatt „Sie suchen die beste Lösung? Informationen zu Wettbewerben“ der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Darin wird Bauherren als Alternative zur Mehrfachbeauftragung oder der Auslobung von Wettbewerben das Modell der „Planungskonkurrenz“ empfohlen: Versprochen werden dem Auftraggeber mehrere Lösungsansätze, bspw. fünf, wobei das Gesamthonorar geringer sein kann als bei einer Mehrfachbeauftragung. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, einem der sich bewerbenden Architekten einen vollumfänglichen Planungsauftrag zu erteilen. Intention der AK Baden-Württemberg ist, mit diesem nach eigener Einschätzung rechtlich zulässigen und vergleichsweise preisgünstigen Modell die Zahl der grauen Verfahren zurückzudrängen.
Der AK Wettbewerbswesen würdigt dieses Ziel, spricht sich jedoch mehrheitlich gegen die Propagierung der „Planungskonkurrenz“ aus, da dies zu einer „Unterwanderung“ der RPW führen könnte.
Am 18. April 2016 war die Vergabeordnung (VgV) in Kraft getreten, die die öffentliche Vergabe von Planungsleistungen oberhalb des EU-Schwellenwerts von zurzeit 221 000 Euro regelt. Im AK werden Erfahrungen mit dem neuen Recht erörtert. Kritisiert wird, dass die Anforderungen an die Bieter oft unnötig hoch definiert werden. Zu beobachten ist leider auch, dass selbst bei unterschwelligen Verfahren die VgV mitunter eins zu eins angewendet wird, was zu unverhältnismäßig viel Aufwand führt. Im Sinne einer Vereinfachung wäre u. a. denkbar, dass die Bieter zunächst nur Eigenerklärungen beibringen, z. B. zu Referenzprojekten oder den Versicherungsschutz, und erst bei Auftragsvergabe entsprechende Belege nachreichen.
Ein weiteres Sitzungsthema war die Novellierung der RPW, die im laufenden Jahr abgeschlossen werden soll.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2018
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