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Arbeitskreis Wettbewerbswesen: Über die Praxis von VgV-Vergaben beraten

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Am 29. Oktober 2019 traf sich der Arbeitskreis Wettbewerbswesen in Berlin, um gemeinsam mit bdla-Justiziar Dr. Sebastian Schattenfroh über die Praxis von VgV-Vergaben zu beraten.

Entsprechende Vergabeverfahren verlaufen aus Sicht der Planer mitunter problematisch, bspw. aus einem Mangel an Transparenz oder, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter unterlaufen wird. Ziel der Diskussion war, Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten für den bdla wie auch für Planer zu entwickeln, um an der einen oder anderen Stelle eine verbesserte Verfahrenskultur zu erreichen.

Problem von VgV-Verfahren ist nach Einschätzung von Dr. Schattenfroh weniger die Vergabeverordnung als rechtlicher Rahmen, sondern die Umsetzung und Anwendung der Verordnung. Bei vielen öffentlichen Auftraggebern, insbesondere bei kleineren Kommunen, mangelt es an entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung. Hier bietet sich dem bdla und insbesondere den Architektenkammern die Chance, Seminare zur Qualifizierung anzubieten – bevorzugt auf regionaler Ebene, um den öffentlichen Auftraggebern eine Teilnahme zu erleichtern.

Als konkrete Hilfestellung für Auftraggeber wie Planer wird die Erstellung einer Checkliste im Arbeitskreis vereinbart, die die Mindestanforderungen von VgV-Verfahren kurz und knapp definiert. Bei Unklarheiten oder Ungereimtheiten, die sich aus dem Abgleich von VgV-Ausschreibungen mit der Checkliste ergeben, sollten sich die Planer an die Vergabestellen wenden und gezielt um Aufklärung oder Richtigstellung bitten. Parallel kann die Checkliste für die Lobbyarbeit des bdla gegenüber der Gartenamtsleiterkonferenz, dem Städte-, Gemeinde- und Landkreistag genutzt werden.

Weiteres Thema der Sitzung war die Diskussion von Leitlinien für das Wettbewerbswesen, die von einer Arbeitsgruppe des bdla
Berlin/Brandenburg entwickelt wurden, und die demnächst als Positionspapier des bdla veröffentlicht werden sollen.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2019

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