Der aktuell vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches enthält einen neuen § 13b. Mit der Einführung eines § 13b BauGB sollen Siedlungserweiterungen im Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Vereinfachten Verfahren nach `§ 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung´ ermöglicht werden.
Dies steht in fundamentalem Widerspruch zu den Errungenschaften einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und dessen Niederschlag im BauGB.
SRL und bdla lehnen die Vorschläge des Regierungsentwurfs zum Bauplanungsrecht ab. Die deutschen Stadtplaner und Landschaftsarchitekten schlagen für die Beratungen im Bundestag und Bundesrat zusammenfassend vor, den § 13a BauGB gemäß des Referentenentwurfs vom 16.06.2016 zu fassen und § 13b BauGB ersatzlos zu streichen.
Die beiden Verbände setzen sich nun im politischen Raum dafür ein, dass in den anstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat eine Korrektur des Regierungsentwurfs erreicht wird.
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