Am 29. August 2019 traf sich das Präsidium zur turnusmäßigen Sitzung in Berlin und hatte die Fachsprecherinnen Prof. Ulrike Böhm (Städtebau & Freiraumplanung) und Kerstin Berg (Landschaftsplanung) zum Austausch eingeladen.
Zentraler Tagesordnungspunkt war die "Klimaanpassung" als Aufgabenfeld von Landschaftsarchitekten und als strategische Herausforderung für den Berufsverband.
Einvernehmen bestand, dass es für den bdla im Prinzip um drei Zielbereiche geht: Deutungshoheit für die »Klimaanpassung«: Definition von Kriterien, Maßnahmen und Qualitätsstandards; Unterstützung der Mitglieder bei der Erweiterung der Kompetenzen auf allen Ebenen, von der Erstellung von Masterplänen/Klimaanpassungskonzepten bis zur Umsetzung; Vermittlung der spezifischen Kompetenzen von Landschaftsarchitekten gegenüber Auftraggebern und in der Politik.
In einem Konzeptpapier zum Thema "Klimaanpassung" ist formuliert, dass mit allen anderen Gremien und Organen des bdla das Thema weiter besprochen wird, um eine Gesamtstrategie für den Verband zu entwickeln.
Erörtert wurde selbstverständlich auch das HOAI-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nach derzeitigem Wissensstand soll die HOAI im Prinzip erhalten, aber an die Anforderungen des Urteils angepasst werden. Dazu wird das Bundeswirtschaftsministerium das Urteil im Detail prüfen und weitere Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände sowie die Berufsverbände und die Kammern konsultieren, um im Anschluss in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und anderen Bundesressorts einen Vorschlag zu notwendigen Änderungen der HOAI vorzubereiten.
Das Präsidium beobachtet die Situation nach dem HOAI-Urteil und wird in den Netzwerken der Planerverbände aktiv bleiben. Das Präsidium erörterte in diesem Zusammenhang auchdie Aufgaben zum Thema unterschwellige Vergabe.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2019
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