Seminar am 22. und 23.06.2018 in Frankfurt am Main
Fachbeiträge zu wasserrechtlichen Prüfungen bei Planungen und Vorhabenzulassungen sind ein neues Aufgabenfeld für Landschaftsarchitekten. Nach dem großen Erfolg der Auftaktveranstaltung im November 2017 bietet der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten in 2018 die zweitägige Fortbildung nochmals an. Das Seminar zu dem anspruchsvollen Aufgabengebiet findet am 22. und 23. Juni 2018 in Frankfurt/Main statt.
Wasserrechtliche Fachbeiträge befassen sich mit den sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergebenden Verpflichtungen – insbesondere das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot –, welche nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Einzelvorhaben bilden. Diese Vorgaben sind nicht nur bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben relevant, sondern beispielsweise auch bei der Planung und Vorhabenzulassung in den Bereichen Straßenbau, Bergbau, Landwirtschaft, Städtebau und Industrieanlagen zu beachten.
Für diese Fortbildung hat der bdla führende Experten als Referenten gewonnen. Der Erörterung des Aufgabenfeldes sowie der Methoden- und Standardentwicklung wird breiter Raum eingeräumt.
Die Zielgruppe des Seminars in der Mainmetropole sind die Bearbeiter von Umweltfachbeiträgen. Die Fortbildung wendet sich daher an Landschaftsarchitekten und Umweltplaner. Sie setzt einschlägige Kenntnisse und Berufserfahrungen voraus. Die gleichartige Fortbildung im Jahr 2017 wurde von den Teilnehmern als außerordentlich gelungen und sehr positiv bewertet. Auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen wird die Fortbildung in 2018 nochmals optimiert.
Termin: 22. und 23. Juni 2018
Ort: Frankfurt am Main
Veranstalter: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin
Tel. 030 27 87 15-0, Fax 030 27 87 15-55
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.bdla.de
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