Forderung der Mitglieder der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“
Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ hat am 31. Januar 2025 ein Forderungspapier für eine Verankerung der Klimaanpassung in das Grundgesetz veröffentlicht. Die Allianz ist ein von der DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – initiierter und koordinierter Zusammenschluss von Stakeholdern verschiedener Fachdisziplinen, darunter Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Wasserwirtschaft. Als Mitglied bringt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen seine Expertise zur klimaresilienten Gestaltung von Städten und Landschaften ein und setzt sich aktiv für die Umsetzung wirksamer Anpassungsmaßnahmen ein.
In ihrem aktuellen Positionspapier fordern die Mitglieder der Allianz, die Klimaanpassung nach Artikel 91a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich absichern und für die notwendige finanzielle Ausstattung sorgen. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:
• verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens, zentraler Koordinationsstrukturen sowie Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
• verbindliche Beteiligung der Länder: Sicherstellung von Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
• Stärkung von Ländern und Kommunen: langfristige Finanzierungssicherheit und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen.
• Abbau von Ungleichheiten: gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Reduzierung regionaler und sozialer Disparitäten.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sind ein wirtschaftlicher Imperativ
Neben dem Forderungspapier der Allianz hat der bdla ein eigenes Statement aus Sicht der Landschaftsarchitektur entwickelt, in den unter anderem auf das beträchtliche Potential von Freiraum- und landschaftsplanerischen Maßnahmen zur Begegnung des Klimawandels verwiesen wird.
„Freiraum kann fast alles und Landschaftsarchitekt:innen tragen durch dessen intelligente Multicodierung erheblich zum Meistern der epochalen Herausforderungen des Klimawandels bei. Daher bedarf es einer konsequenten und auskömmlichen Mittelausstattung, die allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird“, schreibt bdla-Präsident Prof. Stephan Lenzen. „Der Bund ist aufgerufen, Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben“.
Trotz der weiterhin bestehenden Dringlichkeit dieses Themas bleibt die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung im aktuellen Bundestagswahlkampf weitgehend unbeachtet – ein Versäumnis, das den zukünftigen Herausforderungen nicht gerecht wird. Konkret werden die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland bis 2050 allein auf rund 900 Milliarden Euro geschätzt. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind daher nicht nur ein Gebot der Vorsorge, sondern auch ein wirtschaftlicher Imperativ: Sie minimieren zukünftige Kosten, schaffen resilientere Städte und Gemeinden und erhöhen die Lebensqualität.
Allianz-Positionspapier „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“
bdla-Statement „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“
- Latitude: 0
- Longitude: 0