Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – was kommt da auf uns zu?

Ort

Online-Webinar

Datum

16. Mai 2024

Veranstalter

vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur – was kommt da auf uns zu?

Ort

Online-Webinar

Datum

16. Mai 2024

Veranstalter

vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur angenommen. Der Rat der Europäischen Union will noch vor den Wahlen Anfang Juni 2024 dem Verordnungsvorschlag ebenfalls zustimmen. Das geplante EU-Renaturierungsgesetz soll für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten sorgen. Die Mitgliedstaaten müssen dann bis 2030 mindestens für 20 Prozent der Ökosysteme an Land und auf dem Meer wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen. Bis 2040 sollen es 60 Prozent sein, bis 2050 sogar 90 Prozent. Instrument zur Durchsetzung dieser Verordnung sind nationale Wiederherstellungspläne, die innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten - also bis ca. April/Mai 2026 - von Bund und Ländern aufzustellen sind. Unser Dozent Dr. Stefan Lütkes bringt Sie auf den Stand der geplanten Verordnung. Aus Sicht des Europa-Abgeordneten Alexander Voss werden Hintergründe zum Entstehungsprozess und weiteren Prozedere des EU-Renaturierungsgesetzes erläutert.

Anmeldung online über http://www.vhw.de/va/WB245726, Mitglieder des bdla (Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen) können sich zum vhw-Mitgliedpreis von 240,- € anmelden. Bitte entsprechend bei der Online-Anmeldung im Feld Bemerkung eintragen.

Information und Anmeldung
www.vhw.de/va/WB245726

E-Mail-Kontakt
elange@vhw.de

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