Neue Wertgrenzen für Vergabeverfahren bei kommunalen Auftraggebern in Bayern
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Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat per Änderungsbekanntmachung neue Wertgrenzen für Vergabeverfahren von Bau-/Liefer- und freiberuflichen Dienstleistungen bei kommunalen Auftraggebern in Bayern ab 23.07.2020 festgelegt.
- Wertgrenzen für Direktaufträge, vereinfachte Vergaben, Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen kommunaler Auftraggeber
- Schema Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und vereinfachte Vergaben kommunaler Auftraggeber
Alle Informationen sind im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de unter dem Link „Vergaben im kommunalen Bereich“ abrufbar.
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