Schottergärten versus Steingärten: Ein Kommentar des bdla Bayern
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Im Juli 2021 hat sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgrund zahlreicher Anfragen von Kommunen, Planungsbüros und Bauaufsichtsbehörden in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zum klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung, insbesondere der Ermittlung der Grundfläche in Bezug auf "Steingärten/Schotterflächen", geäußert.
In Reaktion auf das Schreiben an Untere Bauaufsichtsbehörden, Regierungen und Kommunale Spitzenverbände möchte der bdla Bayern die Sachdiskussion vorantreiben und hat am 25. September eine Stellungnahme verfasst, mit der der Berufsverband ausdrücklich eine Differenzierung von Schottergärten zu Steingärten, Schottermulch und kiesigen Bodensubstraten fordert.
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