Bayern

Novelle des Bau­kam­mern­ge­set­zes

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Der Baye­ri­sche Land­tag hat in seiner Sit­zung vom 22. Juni 2023 der Novelle des Bau­kam­mern­ge­set­zes und der Baye­ri­schen Bau­ord­nung zuge­stimmt. Die damit ver­bun­de­nen Ände­run­gen treten zum 1. August 2023 bzw. am 1. Januar 2024 in Kraft.

Aus Sicht des bdla Bayern ist insbesondere die Anhebung der Mindeststudiendauer als Eintragungsvoraussetzung für die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur auf 8 Semester (Art 4 Abs.2 Baukammerngesetz) ein Erfolg.

Vertreter:innen des bdla haben sich hierfür über Jahre gemeinsam mit u.a. Vertreter:innen der beiden bayerischen Hochschulstandorte eingesetzt. Mit dem künftig wieder 8-semestrigen Bachelor ist gewährleistet, dass alle in Bayern ausgebildeten Bachelorstudenten der Landschaftsarchitekt:innen und Innenarchitekt:innen nicht nur bundesweit kammerfähig werden, sondern auch in die Versorgungswerke eintreten können. Ein besonderer Dank seitens des bdla Bayern geht an die Hochschulvertreter:innen Prof. Ingrid Schegk, Prof em. Uta Stock-Gruber, Prof. Dr. Christoph Moning (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) sowie Prof. Dr. Stephan Pauleit und Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann (TU München).

Eine dezidierte Vorstellung aller Änderungen finden Sie in der Augustausgabe des DABregional Bayern. Fabian Blomeyer stellt dort die Novellierungen im Einzelnen vor.

Sobald die Änderungen mit den Zeitpunkten ihres Inkrafttretens bekannt gemacht worden sind, ist die aktualisierte Fassung des Baukammerngesetzes unter www.gesetze-bayern.de und auch über die Website der Bayerischen Architektenkammer unter
www.byak.de/planen-und-bauen/recht-und-berufspraxis/gesetze-verordnungen-und-satzungen.html abrufbar.

 

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