Erstes Modernisierungsgesetz Bayern: Stellungnahme des bdla Bayern
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Am 22. Juli hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) Landesverband Bayern der Bayerischen Staatskanzlei seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „Erstes Modernisierungsgesetz Bayern“ zukommen lassen.
Es wird darin sowohl auf einzelne Änderungen in der Bayerischen Bauordnung (§§ 12 und 13), speziell zur geplanten Streichung des Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 Bezug genommen wie auch allgemein in Bezug auf Themenkomplexe wie Entbürokratisierung, qualifizierte Freiflächengestaltung, die Bündelungsfunktion des Freiflächengestaltungsplanes, umwelt-, wasser- und naturschutzrechtliche Aspekte wie bspw. Regenwassermanagement, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Artenschutz, Verdichtung, Flächenknappheit, Aufenthalts- und Lebensqualität kommentiert.
pdf Die Stellungnahme im vollen Wortlaut (2.18 MB)
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