Mitglied werden: bdla macht Angestellten in Mitgliedsbüros attraktives Angebot
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Der bdla hat seine Beitragsordnung geändert, um neue Mitglieder zu gewinnen. Im Mittelpunkt stehen die Angestellten in Mitgliedsbüros, für die nun eine „beitragsfreie“ bdla-Mitgliedschaft möglich wird.
Denn künftig können die freischaffenden bdla-Mitglieder die bdla-Mitglieder in Ihrem Team kostenneutral in den eigenen Mitgliedsbeitrag integrieren ("Büro-Mitgliedschaft"). Die angestellten Mitglieder sind damit beitragsfrei gestellt.
Der bdla eröffnet damit den Angestellten in Mitgliedsbüros eine attraktive Möglichkeit der Mitgliedschaft im Verband.
Das Ziel: Mehr gesellschaftliche Power
Landschaftsarchitektur ist in den vergangenen Jahren zu einem vielbeachteten Player im Hinblick auf Lösungen für zentrale gesellschaftliche Aufgaben geworden: Energiewende, grün-blaue Infrastruktur, Klimaanpassung in Stadt und Land und vieles mehr.
Um seinen Ideen und Expertisen effektiv Gehör verschaffen zu können, braucht der bdla mehr Mitglieder. Sie stärken den Verband und seine Arbeit für die Anliegen der Profession.
Die neue Beitragsordnung macht einer neuen Generation in der Freiraum- und Landschaftsplanung ein niedrigschwelliges Angebot, um sich engagieren zu können.
Jetzt Mitglied werden: so einfach geht es
Sie sind Büroinhaber:in und wollen für Ihre Angestellten das neue Angebot nutzen? Sie sind in einem Mitgliedsbüro des bdla angestellt und an einer Mitgliedschaft interessiert? Sie haben eine andere Frage? Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
FAQ
Was muss ich als Büroinhaber:in beachten?
Sie sind bdla-Mitglied und möchten Ihren Angestellten die beitragsfreie bdla-Mitgliedschaft ermöglichen? Vielen Dank, dass Sie das Wachstum des Verbands aktiv unterstützen! So einfach funktioniert es:
- Besprechen Sie sich mit Ihren Mitarbeitenden und überzeugen Sie sie, Mitglied zu werden. Interessierte müssen im ersten Schritt einen Mitgliedsantrag stellen.
- Teilen Sie der Bundesgeschäftsstelle mit, welche angestellten bdla-Mitglieder Sie künftig in den Beitrag des Mitgliedsbüros (Zuschlag für technische Mitarbeiter:innen) integrieren.
- Geben sie in der jährlichen Beitragsermittlung an, welche bdla-Mitglieder im Beitrag Ihres Mitgliedsbüros berücksichtigt wurden. Diese Mitarbeitenden werden dann vom bdla beitragsfrei gestellt und erhalten keine Rechnung.
- Ab Januar 2025 können Sie unser neues Online-Verfahren für Ihre Beitragsermittlung nutzen. Das beschleunigt das Verfahren, Sie können schnell und transparent alle Informationen eingeben.
Wie werde ich als Angestellte:r in einem Mitgliedsbüro beitragsfreies bdla-Mitglied?
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im bdla interessieren! So einfach funktioniert es:
- Besprechen Sie sich mit den Verantwortlichen in Ihrem Büro, ob die Möglichkeit besteht, dass Ihr Mitgliedsbeitrag in den Mitgliedsbeitrag des Büros integriert wird.
- Stellen Sie einen Mitgliedsantrag.
- Teilen Sie nach der Aufnahme in den bdla der Bundesgeschäftsstelle mit, dass Ihr Mitgliedsbeitrag künftig in den Beitrag des Mitgliedsbüros integriert wird.
- Sie werden dann vom bdla beitragsfrei gestellt und erhalten keine Rechnung.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Freistellung neu geprüft werden.
Ich bin bereits bdla-Mitglied und in einem Mitgliedsbüro angestellt, gilt das auch für mich?
Danke, dass Sie im bdla sind! Wir freuen uns, Ihnen mit der neuen Beitragsordnung eine Möglichkeit eröffnen zu können, dass Sie beitragsfrei gestellt werden.
- Besprechen Sie sich mit Ihren Büroinhaber:innen, ob in Ihrem Büro diese Möglichkeit besteht.
- Teilen Sie der Bundesgeschäftsstelle mit, dass Ihr Mitgliedsbeitrag künftig in den Beitrag des Mitgliedsbüros integriert wird.
- Sie werden dann vom bdla beitragsfrei gestellt und erhalten keine Rechnung.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Freistellung neu geprüft werden
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Ulrike Schauer
Mitgliederverwaltung und Buchhaltung
Tel: 0 30/27 87 15 15
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