Der bdla Bayern hat am 15. März 2017 zum Entwurf des Baukammerngesetzes (BauKaG) Stellung genommen.
Wesentliche Themen sind die Forderung nach einer Anhebung der Mindeststudiendauer auf vier Jahre als Eintragungsvoraussetzung für Landschaftsarchitekten sowie weiterhin zwei Jahre praktische Tätigkeit und berufsfördernde Maßnahmen.
Die Stellungnahme zur Novelle bezieht sich in wesentlichen Punkten auf die Stellungnahme der Bayerischen Architektenkammer.
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