Bayern: Artenschutz-Gesetz am 1. August 2019 in Kraft getreten
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Das am 17. Juli 2019 vom Bayerischen Landtag beschlossene Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ sowie das zugehörige Begleitgesetz sind mit dem heutigen 1. August 2019 in Kraft getreten.
Damit ist das große Ziel des Bündnis Artenvielfalt, Bayern als Initiator des Volksbegehrens Realität geworden.
Wie die Träger selbst wird auch der bdla Bayern als einer der zahlreichen Bündnispartner die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpaketes mit Spannung verfolgen, ggf. fachlich Stellung beziehen.
Worum genau geht es im Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" („Rettet die Bienen“)?
- Ausbau des Biotopverbundes in Bayern
- Ausweitung des Schutzes hochwertiger Lebensräume und Strukturen
- Verankerung schonenderer Bewirtschaftungsweisen
- Ausweitung der Naturschutzförderprogramme
- Mehr Arten- und Umweltschutz im Siedlungsraum und an Verkehrsflächen
- Verbesserte Umsetzung vor Ort und Bewusstseinsbildung
U.a. soll der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen an der gesamten Agrarfläche von derzeit gut zehn auf dreißig Prozent im Jahr 2030 steigen, Dauergrünland darf künftig ohne Genehmigung nicht mehr umgeackert, Feuchtwiesen nicht mehr trockengelegt werden, fünf Meter breite Grünstreifen dienen künftig dem Gewässerschutz. Dies nur einige der bekanntesten und meist diskutiertesten Maßnahmen, die das neue Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern regelt.
Eine Kurzfassung des Gesetzes sowie den vollen Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie auf der Website des Bayer. Staatsministerium für Umweltschutz und Verbrauchersicherheit.
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