Bayern

Nicht regelkonforme Wettbewerbs- und Vergabeverfahren. Ein Aufruf des bdla Bayern

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Liebe Mitglieder des bdla,

der Vorstand des bdla Bayern und die Bayerische Architektenkammer erhalten zunehmend Hinweise auf nicht regelkonform laufende Wettbewerbs- und Vergabeverfahren. Dies betrifft sowohl die Ausschreibungen und Auswahlverfahren, die Verhandlungen und Vergabe von Aufträgen, als auch das Verhalten und Angebote von Bietern, ergo: leider auch von unkollegialen Kollegen aus unserem Berufsstand.

Hier wird sowohl gegen die berufsständischen Grundsätze des bdla, als auch der Architektenkammer und gegen die einschlägigen Gesetze und Richtlinien verstoßen. Dies ist insbesondere unter den derzeitigen Konjunkturbedingungen unverständlich und schädlich für die Interessen unseres Berufsstandes. Es kann nicht sein, dass Landschaftsarchitekten für zu geringe Honorare und unter problematischen Vertragsbedingungen arbeiten, während beispielsweise ausführende Betriebe goldene Zeiten erleben. Denn dies geht nicht nur zu Lasten qualitätvoll arbeitender Büros, sondern auch deren Mitarbeiter und belastet die Stellung unseres Berufes in der Gesellschaft.

Wir müssen uns darauf verlassen können, dass alle Mitglieder des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten entsprechend den vereinbarten Regeln des Verbandes und der Architektenkammer arbeiten. Und das heißt: an nicht regelkonformen Verfahren dürf(t)en Mitglieder des bdla und der Architektenkammern nicht teilnehmenWenngleich nicht alle Hinweise einer näheren Überprüfung standhalten können, so ist der aktuelle Anstieg der Beanstandungen doch besorgniserregend.

Auf Seite der Auftraggeber handelt es sich beispielsweise um die Abfrage von Nachweisen zur Qualifikation und zu Projektbeispielen, geforderten Leistungen bei Mehrfachbeauftragungen, zu Vergütungen, problematischen Auftragsversprechen, die Regeln unterlaufende Informationspolitiken und außerordentliche Forderungen im Zuge der Verhandlungen. Auf Seite der Auftragnehmer betrifft es insbesondere Angebote, die die vorgegebenen Sätze der HOAI in unzulässiger Weise unterschreiten und nicht regelkonforme Absprachen in den Verhandlungen.

Der Vorstand appelliert daher eindringlich an alle Mitglieder, ihren mit der Mitgliedschaft beim bdla und der Eintragung bei der Architektenkammer eingegangenen Verpflichtungen für die Ausübung unserer Tätigkeit nachzukommen. Wir erinnern sowohl an die Einhaltung der Mitgliederordnung (§10 und §13) als auch die Satzung des bdla (§3f), ferner die einschlägigen Regeln der Bayerischen Architektenkammer und der RPW 2013, des GBW und der VgV. Nicht regelkonforme Verfahren und Verhaltensweisen sind - je nach Sachlage - den Justiziaren der Architektenkammern zu melden.

Im Interesse aller Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet und Willens, zur Sicherung fairer Verfahren und zum Schutz der Ethik und wirtschaftlichen Grundlagen unseres Berufsstandes, die Einhaltung von Ordnung und Satzung einzufordern und gegebenenfalls entsprechend tätig werden.

Mit kollegialen Grüßen

Der Vorstand des bdla – Landesverband Bayern

Marion Linke, Ingrid Schegk, Kajetan Winzer Christoph Benoist, Tilman Latz, Dietmar Narr, Norman Riede

Februar 2018

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