Bauvorlageberechtigung für LA auch in Bremen eingefordert
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Der bdla hat zum Entwurfs zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung und des Bremischen Ingenieurgesetzes Stellung genommen.
Wir begrüßen darin ausdrücklich, die in der Novelle der BremLBO vorgesehenen Regelungen zur Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie der Freien Hansestadt Bremen, welche nach § 10 des Entwurfes des Klimaanpassungsgesetzes des Bundes (KAnG) vom 13. Juli 2023 von den Ländern nunmehr verpflichtend zu erstellen sind.
Mit diesen Regelungen zur Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie und den dadurch unmittelbar betroffenen Aufgabenbereich der Landschaftsarchitekt:innen ist es allerdings unabdingbar, eine Bauvorlageberechtigung für Landschaftsarchitekt:innen in die Bremische Landesbauordnung aufzunehmen.
pdf Zur Stellungnahme (157 KB)
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