Informationen zur Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied im bdla und profitieren Sie von den deutlich reduzierten Mitgliedsbeiträgen für Neumitglieder: Sie sparen im Eintrittsjahr und den folgenden drei Kalenderjahren 50 Prozent.
Der Beitragsrechner ermittelt überschlägig Ihre Beiträge für den Bundesverband und zeigt die geldwerten Vorteile Ihrer Mitgliedschaft. Beachten Sie, dass zusätzlich zum Bundesbeitrag ein Landesgruppen-Beitrag erhoben wird. Bitte geben Sie Ihren Status an:
Der Jahresbeitrag im Bundesverband berechnet sich anhand der Größe Ihres Büros. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl:
Auf den Jahresbeitrag werden Zuschläge pro Arbeitsmonat und Mitarbeiter/Büropartner erhoben. Geben Sie die Summer der Monate aller Mitarbeiter in Voll- und Teilzeitbeschäftigung an.
Summe Arbeitsmonate ?
Der Jahresbeitrag im Bundesverband beträgt für Angestellte und Beamte 170,00 €. Neumitglieder erhalten eine 50-prozentige Ermäßigung auf ihre Mitgliedsbeiträge für das Jahr ihres Eintritts und die drei folgenden Jahre.
Grundsätzlich gilt für alle angestellten und beamteten Mitglieder: Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, Elternzeit in Anspruch nehmen oder arbeitssuchend sind, reduziert sich Ihr Jahresbeitrag im Bundesverband um 50 Prozent.
Bitte machen Sie Angaben zu Ihrem Status:
Für Beschäftigte in Teil- oder Vollzeit beträgt der Jahresbeitrag im Beitrittsjahr und den folgenden drei Kalenderjahren im Bundesverband 50 Prozent des regulären Beitrages.
Für Teilzeitbeschäftigte mit max. 20 h / Woche reduziert sich der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband um % des regulären Beitrages.
Während der Elternzeit reduziert sich der reguläre Mitgliedsbeitrag im Bundesverband um Prozent für die angegebenen Monate.
Auch während der Elternzeit und für Arbeitssuchende reduziert sich der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband um % des regulären Beitrages.
Werden Sie Teil unseres kollegialen Netzwerks und nutzen Sie aktuelles Fach- und Branchenwissen für Ihre Karriere. Wir beraten Studenten und Absolventen auch bei Fragen rund um den Berufseinstieg.
bdla-Veranstaltungen besuchen Sie besonders günstig. So reduziert sich zum Beispiel die Teilnahmegebühr für die zweitägigen bdla-Bauleitergespräche um ca. 70 Prozent auf 160,00 €.
Als Juniormitglied sind Sie Mitglied einer bdla-Landesgruppe, nicht des Bundesverbandes. Bitte wählen Sie die Landesgruppe nach Ihrem Wohnsitz und informieren Sie sich über Ihren Mitgliedsbeitrag.
Der Jahresbeitrag beträgt ab den 1. Januar 2019 für Studierende 25 Euro und für Absolvent:innen 75 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 25 Euro und nach Studienabschluss 100 Euro.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag beträgt für Studierende und im ersten Kalenderjahr nach Studienabschluss 31 Euro. Der Jahresbeitrag beträgt im zweiten Kalenderjahr nach Studienabschluss 62 Euro und im dritten Kalenderjahr 82 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt ab den 1. Januar 2019 für Studierende 25 Euro und für Absolvent:innen 75 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 31 Euro, ab dem ersten Kalenderjahr nach Studienabschluss 62 Euro.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag beträgt 63 Euro.
Der Jahresbeitrag für studierende Juniormitglieder beträgt 30 Euro, der Jahresbeitrag ab dem 1. Januar des Kalenderjahres nach Abschluß des Studiums beträgt 50 Euro.
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag beträgt 30 Euro.
Der Jahresbeitrag beträgt 35 Euro für Studenten und 65 Euro für berufstätige Junormitglieder. Eine Juniormitgliedschaft ist bis drei Jahre nach dem Studium möglich.
Hier finden Sie alle Informationen für Ihre Juniormitgliedschaft.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sind erhebliche geldwerte Vorteile verbunden, etwa reduzierte Teilnahmegebühren bei bdla-Fortbildungsveranstaltungen:
Zusätzliche Vorteile Ihrer Mitgliedschaft im bdla sind unter anderem der kollegiale fachliche Austausch über die bdla-Fachforen, eine kostenlose Erstberatung durch unseren Justiziar und exklusive Brancheninformationen.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum hier ermittelten Bundesbeitrag ein Landesgruppen-Beitrag erhoben wird. Alle Informationen und Dokumente zu Ihrer Mitgliedschaft finden Sie hier.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sind erhebliche geldwerte Vorteile verbunden, etwa reduzierte Teilnahmegebühren für Sie und Ihren Büropartner bei bdla-Fortbildungsveranstaltungen:
Zusätzliche Vorteile Ihrer Mitgliedschaft im bdla sind unter anderem der kollegiale fachliche Austausch über die bdla-Fachforen, eine kostenlose Erstberatung durch unseren Justiziar und exklusive Brancheninformationen.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum hier ermittelten Bundesbeitrag ein Landesgruppen-Beitrag erhoben wird. Alle Informationen und Dokumente zu Ihrer Mitgliedschaft finden Sie hier.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sind erhebliche geldwerte Vorteile verbunden, etwa reduzierte Teilnahmegebühren für Sie und Ihre Mitarbeiter bei bdla-Fortbildungsveranstaltungen:
Zusätzliche Vorteile Ihrer Mitgliedschaft im bdla sind unter anderem der kollegiale fachliche Austausch über die bdla-Fachforen, eine kostenlose Erstberatung durch unseren Justiziar und exklusive Brancheninformationen.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zum hier ermittelten Bundesbeitrag ein Landesgruppen-Beitrag erhoben wird. Alle Informationen und Dokumente zu Ihrer Mitgliedschaft finden Sie hier.
Mit Ihrer Mitgliedschaft sind erhebliche geldwerte Vorteile verbunden, etwa reduzierte Teilnahmegebühren für Sie und Ihre Mitarbeiter bei bdla-Fortbildungsveranstaltungen:
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Mit Ihrer Mitgliedschaft sind erhebliche geldwerte Vorteile verbunden, etwa reduzierte Teilnahmegebühren für Sie und Ihre Mitarbeiter bei bdla-Fortbildungsveranstaltungen:
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Haben Sie Fragen zur Beitragsermittlung oder Mitgliedschaft? Rufen Sie uns an!
Sachbearbeiterin
Tel: 0 30/27 87 15 15
ulrike.schauer@bdla.de
Bitte beachten Sie: Neumitgliedern, die Partner:in/Gesellschafter:in eines bestehenden Mitgliedsbüros werden, wird kein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewährt.
Als technische Mitarbeiter gelten alle Mitarbeitenden, einschließlich freier Mitarbeiter:innen, die im Bereich der Landschaftsarchitektur tätig sind, unabhängig davon, ob sie im Bereich der Planung, Bauleitung, Projektsteuerung, Organisation, Beratung, als Sachverständiger, Gutachter, Schriftsteller, Journalist oder in sonstiger Weise tätig sind; ohne Berücksichtigung der kaufmännischen und Sekretariatsangestellten, Studierenden, Auszubildenden, Praktikant:innen und solcher technischer Mitarbeiter:innen, die selbst Mitglied des bdla sind.
Für Gesellschafter:innen/Büropartner:innen, die nicht Mitglied des bdla sind, sind Zuschläge wie für technische Mitarbeiter:innen zu entrichten.
Auf den Jahresbeitrag werden Zuschläge pro Arbeitsmonat und Mitarbeiter:in/Büropartner:in erhoben. Geben Sie die Summer der Monate aller Mitarbeitenden in Voll- und Teilzeitbeschäftigung an.
Für Vollzeitmitarbeiter:innen (40 Wochenstunden) geben Sie 12 Monate an, für Teilzeit-Mitarbeiter:innen entsprechend weniger. Z.B. berechnen Sie für eine Anstellung mit 20 Wochenstunden 6 Monate, bei 30 Wochenstunden 9 Monate.
Als Vollzeitbeschäftigung gelten Arbeitsverhältnisse über 20 Wochenstunden.
Angestellte oder beamtete Mitglieder, die neben ihrer Angestellten- oder Beamtentätigkeit eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der Landschaftsarchitektur ausüben und hieraus einen Umsatz von mindestens 30.000 € im Kalenderjahr erzielen, zahlen Beiträge wie selbstständige Mitglieder.
Als Teilzeitbeschäftigung gelten maximal 20 Wochenarbeitsstunden. Sie muss jedes Jahr neu nachgewiesen werden.
Bund Deutscher
Landschaftsarchitekt:innen bdla
Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Tel.: 0 30/27 87 15 - 0
Fax: 0 30/27 87 15 - 55
info@bdla.de
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