Der Start in eine erfolgreiche Karriere – mit dem bdla.
Studierende und Absolvent:innen profitieren als Juniormitglieder in den Landesverbänden von exklusiven Informationen, Serviceleistungen und Vergünstigungen des Verbandes.
Der bdla setzt sich für Ihre berufliche Zukunft ein: Wir engagieren uns für eine qualitätvolle Ausbildung, veranstalten Nachwuchswettbewerbe und stehen dem Nachwuchs mit Rat und Tat zur Verfügung.
Was ist eine Juniormitgliedschaft?
Die Juniormitgliedschaft im bdla ist eine befristete Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband. Sie dient zum ersten Kennenlernen unseres Berufsverbandes. Das erleichtert den Berufseinstieg und legt den Grundstein für das eigene berufliche Netzwerk.
Der Status des Juniormitglieds ist mit allen Rechten und Pflichten der Mitgliedschaft – ausgenommen Stimmrecht, Antragsrecht und Wählbarkeit – verbunden.
Wer kann Juniormitglied werden?
Studierende und Absolvent:innen (bis zu 3 Jahre nach Abschluss) eines Studiums der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung/Landschaftsplanung können Juniormitglieder werden.
Welche Vorteile hat eine Juniormitgliedschaft?
Als Juniormitglied profitieren Sie von vielen kostenlosen oder vergünstigten Angeboten:
• E-Mail-Newsletter mit aktuellen Informationen (12-16 Ausgaben pro Jahr)
• Verbandszeitschrift „Landschaftsarchitekt:innen“ (4 Ausgaben pro Jahr)
• Beratung bei Fragen rund um den Berufseinstieg
• Informationsaustausch und Netzwerkbildung
• bdla-Nachwuchswettbewerbe
• Vertragsmuster, Informationsschriften, Arbeitshilfen
• Zugang zu internen Online-Foren (bdla-Bauleiterforum, Forum Landschaftsplanung)
• Ansprechpartner bei berufsständischen Fragen
• Vergünstigte Teilnahmegebühren für bdla-Fachveranstaltungen
• Exklusive Informationen wie Vertragsmustern (z.B. Praktikantenvertrag) und Arbeitshilfen
• Generationen übergreifender Austausch im Berufsstand
Wie werde ich Juniormitglied?
Die bdla-Geschäftsstelle des Landesverbands nimmt gerne den Aufnahmeantrag zur Prüfung im Aufnahmeausschuss entgegen.
Wie engagiert sich der bdla für Studierende und Berufseinsteiger:innen?
Der bdla arbeiten mit Hochschulen und Universitäten zusammen und fördert den Berufsnachwuchs durch spezielle Veranstaltungen und Nachwuchswettbewerbe.
Alle Unterlagen für Ihre Juniormitgliedschaft
Hier finden Sie Informationen für Ihre Juniormitgliedschaft. Wählen Sie Ihre Landesgruppe - entweder nach Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Studienort - und laden Sie sich die Unterlagen herunter.
Landesverband Baden-Württemberg
Der Jahresbeitrag beträgt für Studierende 25 Euro und für Absolvent:innen 75 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Landesverband Bayern
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 25 Euro und nach Studienabschluss 75 Euro.
Landesgruppe Berlin-Brandenburg
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für studierende Juniormitglieder und für Juniormitglieder im Jahr des Abschlusses des Studiums beträgt 25 Euro. Der Jahresbeitrag für Juniormitglieder im 1. bis 3. Kalenderjahr nach Abschluss des Studiums beträgt 75 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Landesverband Hamburg
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für Studierende bis zum Studienabschluss (im Aufnahmejahr anteilig für die vollen Kalendermonate der Mitgliedschaft) beträgt 30 Euro. Für Absolvent:innen bis max. 3 Jahre (36 Monate) nach Studienabschluss (gültig ab dem ersten auf den Studienabschluss folgenden Kalendermonat) beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro.
Landesverband Hessen
Der Jahresbeitrag beträgt für Studierende 25 Euro und für Absolvent:innen 75 Euro. Juniormitglieder bekommen einen bereits für das laufende Jahr gezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig erstattet, wenn sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied werden.
Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern
Eine Juniormitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Studierende Juniormitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30 Euro. Der Jahresbeitrag für Absolvent:innen bis zu 3 Jahre nach Studienabschluss beträgt 30 Euro. Zum Nachweis des Studiums sind regelmäßig aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen der Hochschule vorzulegen.
Landesverband Niedersachsen + Bremen
Eine Juniormitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 25 Euro, ab dem ersten Kalenderjahr nach Studienabschluss 75 Euro.
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Eine Mitgliedschaft ist während des Studiums und bis drei Jahre nach Studienabschluss möglich. Für Juniormitglieder wird ein pauschaler Landesbeitrag erhoben. Studierende Juniormitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag in Höhe von 25 Euro. Der Jahresbeitrag für Absolvent:innen bis zu 3 Jahre nach Studienabschluss beträgt 75 Euro. Zum Nachweis des Studiums sind regelmäßig aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen der Hochschule vorzulegen.
Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland
Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 30 Euro, der Jahresbeitrag ab dem 1. Januar des Kalenderjahres nach Abschluss des Studiums beträgt 50 Euro.
Landesverband Sachsen
Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 25 Euro und für Absolvent:innen 75 Euro im Kalenderjahr.
Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Studierende Juniormitglieder entrichten einen Jahresbeitrag in Höhe von 25 Euro. Der Jahresbeitrag für Absolvent:innen bis zu 3 Jahre nach Studienabschluss beträgt 75 Euro. Zum Nachweis des Studiums sind regelmäßig aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen der Hochschule vorzulegen.
Landesgruppe Schleswig-Holstein
Der Jahresbeitrag für Studierende beträgt 25 Euro, Absolvent:innen bis drei Jahre nach Studienabschluss entrichten jährlich 75 Euro.
Landesverband Thüringen
Der Jahresbeitrag beträgt 25 Euro für Studierende und 50 Euro für berufstätige Juniormitglieder im 1. bis 3. Kalenderjahr nach Studienabschluss. Eine Juniormitgliedschaft ist bis drei Jahre nach dem Studium möglich.
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