Die Inhalte des Koalitionsvertrags der Bundesregierung standen im Zentrum der Sitzung des Arbeitskreises Landschaftsplanung am 03.12.2021.
Die Arbeitskreismitglieder erörterten die diversen Bezugspunkte des Regierungsprogramms zu den Arbeitsfeldern der Landschaftsplaner:innen. Einigkeit bestand, dass der immense Transformationsdruck auf Fläche und Landschaft von hoher Bedeutung sein wird (Klimaschutz, Energiewende, Infrastrukturentwicklung). Die Kolleg:innen Prof. Hubertus von Dressler, Prof. Catrin Schmidt und Uwe Herrmann erklärten sich bereit, sich an einem Grundsatzpapier zur Problematik für den bdla zu versuchen.
Folglich wurden auch die Auswirkungen der Priorisierung des Klimaschutzes auf die traditionellen Vorgehensweisen bei Umweltplanungen und -prüfungen diskutiert. Was bedeutet für die Praxis das Ziel der Koalition: »Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutraität befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien gibt.«
Edith Schütze sah in der inhaltlichen Erweiterung des üblicherweise behandelten Schutzgutes Klima, der Integration des Klimaschutzes in Umweltprüfaufgaben bzw. in der planerischen Dimension des natürlichen Klimaschutzes große Herausforderungen. Gerade auch wegen des Handlungsfelds »Natürlicher Klimaschutz« ergeben sich erhebliche fachliche Chancen, so soll auch eine Fachveranstaltung in 2022 zum Thema durchgeführt werden.
Erfreulicherweise konnte der AK auch die mittlerweile recht konkreten Überlegungen zur einer HOAI-Novelle mit Georg Grobmeyer fortschreiben. Fortgesetzt wurde auch der Austausch über die unterschiedlichen Erfahrungen mit der Anwendung der Bundeskompensationsverordnung. In der zweiten Jahreshälfte 2022 könnte hierzu ein öffentlicher Erfahrungsaustausch angeboten werden.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 1/2022
- Latitude: 0
- Longitude: 0