Am 28. April 2023 verabredete sich der Arbeitskreis Städtebau und Freiraumplanung zur Sitzung im Grünflächenamt in Frankfurt/Main. Im ersten Tagesordnungspunkt tauschte man sich über den Beirat Innenstadt aus.
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat die Bundesarchitektenkammer (BAK), den Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und den bdla als Vertreter der planenden Berufe in den Beirat Innenstadt berufen. Ziel des Beirates ist die Erarbeitung einer Handreichung für Kommunen auf Grundlage der Innenstadtstrategie des Beirats Innenstadt. Themen, die der Beirat behandelt, sind unter anderem »Realexperimente in der Innenstadtentwicklung« und »Großimmobilien in der Innenstadtentwicklung«. Der Arbeitskreis befürwortet die Aktivitäten des Beirats Innenstadt.
Weiter wurde die Reform der Musterbauordnung diskutiert. Die BAK wird dazu einen eigenen Reformvorschlag vorlegen, eine sogenannte »Umbauordnung«. Dafür wurde eine Synopse mit Vorschlägen zur Änderung der Musterbauordnung hin zu einer Umbauordnung erstellt. Teile der rechtlichen Formulierungen des bdla zur Verankerung des FGP wurden erfreulicherweise in den Entwurf der Umbauordnung aufgenommen.
Innerhalb der BAK findet derzeit eine Diskussionen u.a. zur Definition einer Vorbehaltsaufgabe für Stadtplaner:innen zum Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf statt. Dafür wurden verschiedene Kompromissvorschläge durch die BAK erarbeitet. Der bdla und die Arbeitskreismitglieder haben diese Kompromissvorschläge eingehend diskutiert.
Im Weiteren ging es um die Maßnahmen vom Bündnis bezahlbarer Wohnraum, in welchen nur sehr wenige Aussagen enthalten sind zur qualitativen Freiraumentwicklung. In Bezug auf das Bundes-Klimaanpassungsgesetz setzten sich die Anwesenden intensiv mit dem Entwurf der bdla-Stellungnahme auseinander und brachten wichtige Inhalte ein. Die Sitzung endete mit Berichten aus den Landesgruppen.
Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2023
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