Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 beschlossen. Zukünftig konzentriert sich die Förderung auf drei, statt vorher sechs Programme.
Neue Fördervoraussetzung: Klimaschutz, Klimaanpassung, Grüne Infrastruktur
Mit der Neuordnung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ endgültig Geschichte. Allerdings konnte erreicht werden, dass die Fördervoraussetzungen (§ 3) neugefasst wurden: Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns), müssen nun in allen drei Fördersäulen Berücksichtigung finden. In diesen Maßnahmen ist das Programm "Zukunft Stadtgrün" als Fördervoraussetzung praktisch aufgegangen.
Neue Struktur der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung wird ab 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von 790 Mio. Euro fortgesetzt. Die Mittel werden auf die neuen drei Programme aufgeteilt:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne (bspw. für den Erhalt und die Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege, Plätze, Grünräume, Erneuerung des baulichen Bestandes)
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (bspw. für die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes)
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (bspw. für Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes)
Links
- pdf Download Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 (PDF, Stand 19.12.2019) (714 KB)
- Informationsseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Erläuterungen des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Kontakt für Rückfragen: Mario Kahl, Bundesgeschäftsstelle bdla, 0 30/27 87 15 0
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