Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 beschlossen. Zukünftig konzentriert sich die Förderung auf drei, statt vorher sechs Programme.

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Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 beschlossen. Zukünftig konzentriert sich die Förderung auf drei, statt vorher sechs Programme.
Mit der Neuordnung ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ endgültig Geschichte. Allerdings konnte erreicht werden, dass die Fördervoraussetzungen (§ 3) neugefasst wurden: Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns), müssen nun in allen drei Fördersäulen Berücksichtigung finden. In diesen Maßnahmen ist das Programm "Zukunft Stadtgrün" als Fördervoraussetzung praktisch aufgegangen.
Die Städtebauförderung wird ab 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von 790 Mio. Euro fortgesetzt. Die Mittel werden auf die neuen drei Programme aufgeteilt:
Kontakt für Rückfragen: Mario Kahl, Bundesgeschäftsstelle bdla, 0 30/27 87 15 0
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