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Koalitionsausschuss zu Planungsbeschleunigung und Städtebauförderung

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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 8. März 2020 auch Beschlüsse getroffen, die für Landschaftsarchitekten von Interesse ist.

Neu ist, dass man unter dem Stichwort der Planungsbeschleunigung das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren besser verzahnen und wo möglich zusammengelegen möchte.

Die Wiedereinführung einer rechtssicheren materiellen Präklusion für die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraße soll im Lichte einer im Herbst erwarteten Entscheidung des EuGH geprüft werden. Außerdem sollen Standardisierungen und Vollzugshinweise zu artenschutzrechtlichen Anforderungen helfen, die Prüfung des Artenschutzes im Rahmen von Zulassungsverfahren zu erleichtern.

Im Bereich der Finanzplanung 2021-2024 sollen sowohl die Investitionen in die Verkehrswege als auch die Städtebaumittel aufgestockt werden. Die zusätzlichen Gelder sollen in das Programm zur Reaktivierung von Brachflächen fließen, um den Bau von mehr bezahlbaren Wohnung zu ermöglichen. Das Förderprogramm für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten wird fortgesetzt.

Last but not least heißt es aus dem Koalitionsausschuss: „Wir wollen Änderungen bei den Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung prüfen. Soweit EU-rechtlich zulässig, könnten demnach Änderungsvorhaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte zukünftig weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.“

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