Seit Anfang Juni 2020 gelten neue Regeln zum Schutz von Natur und Landschaft und zum Ausgleich von Eingriffen.
Mit der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) werden bundesweit einheitliche Standards für die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geschaffen. Dies betrifft zentrale Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur.
Die Verordnung gilt für Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fallen, wie die Errichtung von bestimmten Energiefreileitungen oder Erdkabeln, die Errichtung von Offshorewindparks, Eisenbahn- und Wasserstrassenanlagen, bestimmte Bundesfernstrassen (ab 2021) sowie Vorhaben der nationalen Verteidigung.
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