Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 eine befristete Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. So soll von Juli bis Dezember 2020 der Mehrwertsteuer-Satz von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Das wird erhebliche Auswirkungen auf die Ermittlung von Steuersätzen bei Planungsprojekten haben.
Wir stellen hier relevante Informationen zum Umgang bei Honoraren, Planungsleistungen, Abnahme von Bauleistungen etc. zur Verfügung:
Der bdla-Justiziar Dr. Schattenfroh analysiert die Situation kontinuierlich und steht u.a. im Rahmen der Erstberatung für Mitglieder zur Verfügung. Für die Kommunikation innerhalb des bdla dienen auch die bekannten Online-Foren.
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