Das Bundeskabinett hat am 12. August 2020 den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich schneller und effektiver gemacht werden.
Geplant sind Änderungen an der Verwaltungsgerichtsordnung und mehreren Gesetzen, darunter dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ziel der Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzugs für Streitigkeiten, die bestimmte infrastrukturrelevante Planfeststellungsverfahren zum Gegenstand haben.
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Schaffung einer Spezialregelung für die Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen einschließlich der Festlegung von Größen und Leistungswerten für Bahnstromfernleitungen sowie sonstiger Eisenbahnbetriebsanlagen vorgesehen.
Raumordnungsverfahren sollen zukünftig nur noch auf Antrag des Trägers der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durchgeführt werden. Darüber hinaus soll das Raumordnungsverfahren u.a. stärker digitalisiert sowie enger mit dem Zulassungsverfahren verzahnt werden.
- Latitude: 0
- Longitude: 0