Ab sofort können Anträge auf Überbrückungshilfe II über die bundesweite Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an.
Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Wie der Bundesverband der Freien Berufe weiter mitteilt, sind die Forderungen nach einem Unternehmerlohn in der Überbrückungshilfe und einer Absenkung des KfW-Schnellkredits für Betriebseinheiten mit weniger als 10 Mitarbeitern leider noch offen.
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