Online-Seminar des bdla am 22. Februar 2021
Jährlich im Winter stehen bei vielen Landschaftsarchitekten aus Planungsbüros und Verwaltungen die bdla-Bauleitergespräche als fester Termin im Kalender. Nicht so in diesem Jahr aus bekannten Gründen. Stattdessen bietet der bdla den Kolleginnen und Kollegen das jährliche Update „Neues aus der Welt der fabelhaften Regelwerke“, ein elementarer Bestandteil der Bauleitergespräche, am 22. Februar 2021, ab 16.15 Uhr als Online-Seminar an.
Im Jahr 2020 erschienen 17 einschlägige Regelwerke bei DIN, DWA, FGSV und FLL neu. Sie alle werden in dem 90-minütigen Seminar von Tom Kirsten, Landschaftsarchitekt bdla und ö.b.u.v. Sachverständiger für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, angestellt tätig beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden-Pillnitz, vorgestellt.
Auf folgende Veröffentlichungen geht Dipl.-Ing. Tom Kirsten besonders ausführlich ein:
- Empfehlungen für Verkehrsflächen auf Bauwerken und TL Baumschulpflanzen der FLL,
- Merkblatt 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern, Teil 1, der DWA,
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB) und zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ZTV Pflaster-StB) der FGSV.
Selbstverständlich besteht auch beim Online-Seminar die Möglichkeit zu Nachfragen und zur vertieften Diskussion. Die Regelwerke liegen zum Seminar vor.
Anmeldeschluss: 15. Februar 2021
Teilnahmegebühren
- Teilnahmegebühr 80.00 EUR
- bdla-Mitglieder 40.00 EUR
- Mitarbeiter freischaffender Mitglieder 40.00 EUR
- bdla-Juniormitglieder 20.00 EUR
Stornobedingungen
Für Tagungsanmeldungen, die nicht bis eine Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, müssen die Kosten voll berechnet werden. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der bdla vor, die Veranstaltung abzusagen.
Fortbildung
Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung. Die Anerkennung als Fortbildung wird bei den Architektenkammern Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg beantragt. Die Architektenkammern Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erkennen Fortbildungen des bdla i. d. R. ebenfalls an.
Förderer
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