Am 1. Januar 2021 ist die neue HOAI in Kraft getreten, angepasst an das EuGH-Urteil vom 04.07.2019.
"Nun gibt es Honorartafeln mit Orientierungswerten mit einer Spanne zwischen einem Basissatz (früher Mindestsatz) und einem oberen Satz (früher Höchstsatz). Es gibt keine Verbindlichkeiten mehr, und es ist davon auszugehen, dass sich ein Preiswettbewerb entwickeln wird. Eine Herausforderung wird sein, dass der Umgang mit der neuen HOAI gelernt werden muss", schreibt Jörg Homann, bdla-Fachsprecher Ökonomie in seinem editorial für "Landschaftsarchitekten", Ausgabe 1/2021.
Der bdla bietet zum Thema HOAI 2021 unterschiedliche Serviceleistungen für bdla-Mitglieder an. Eine ist die soeben erfolgte Zusendung einer gedruckten Broschüre HOAI 2021. So lange der Vorrat reicht, können freischaffende Mitglieder noch bis max. drei Exemplare in der bdla-BGSt. bestellen. Im Weiteren stellen wir bdla-Mitgliedern hier und im Mitgliederbereich die HOAI 2021 als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
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