Wie sich Konflikte zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits und dem Landschafts- und Naturschutz andererseits vermeiden lassen, war am Mittwoch, den 24.2.2021 Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundestages. In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Sitzung sprach sich die Mehrheit der geladenen Fachleute dafür aus, das Potenzial von Windkraft und Photovoltaik verstärkt zu nutzen. Hingegen wurde die Nutzung von Bioenergie und Wasserkraft kritisch gesehen.
Christina von Haaren vom Institut für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover stellte ein Modell vor, das berechnet, wie viel erneuerbare Energie in Deutschland erzeugt werden kann, ohne empfindliche Flächen zu belasten. Das Ergebnis zeige, dass es gelingen könne, allein mit Windkraft sowie Photovoltaik auf allen geeigneten Dächern den geschätzten Energiebedarf im Jahr 2040 naturschonend zu decken, sagte von Haaren. Nicht berücksichtigt sei dabei Anbaubiomasse, da diese einen großen Flächenbedarf habe. Auch Photovoltaik auf Freiflächen bleibe im Modell unberücksichtigt. Die Expertin schlug vor, ein nationales Energieziel zu formulieren und dieses dann auf die einzelnen Gemeinden herunterzubrechen. Auf diese Weise werde es gelingen, Hindernisse bei der Akzeptanz auszuräumen.
Auf das grundsätzliche Flächenproblem wies Bernd Hansjürgens vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung hin. Durch Landwirtschaft und andere Nutzungen gerieten Flächen zunehmend unter Druck, sagte er. Deshalb sei es erforderlich, eine Energiewende zu gestalten, die möglichst wenig Flächen in Anspruch nehme. Unter diesem Aspekt habe Bioenergie nur begrenztes Potenzial. Da auch Wasserkraft kritisch zu beurteilen sei, müssten hauptsächlich die Möglichkeiten von Photovoltaik und Windenergie ausgeschöpft werden. Große Chancen sehe er bei der Photovoltaik in der Landschaft sowie bei Windenergie auf Waldflächen, erklärte der Experte.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, und dieser sei die Voraussetzung für Naturschutz, betonte Paul Lehmann von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig. Er schlug vor, bei Tierarten einen Populations- statt einen Individuenschutz vorzunehmen. Das Bundesnaturschutzgesetz sehe vor, dass einzelne Tiere nicht wegen Infrastrukturmaßnahmen getötet werden dürften, erläuterte Lehmann; es lasse dabei aber Ausnahmen zu. Der Experte schlug deshalb vor, "Dichtezentren" zu definieren, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Umgekehrt wären dann in allen anderen Gebieten Ausnahmen vom individuellen Tötungsverbot zulässig.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 236/2021
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