Der bdla hat eine aktuelle Orientierungshilfe mit Hinweisen zur Vergütung bei der Anwendung der Bundeskompensationsverordnung veröffentlicht. Sie wendet sich gleichermaßen an Vorhabenträger, Zulassungsbehörden sowie die Anbieter von Planungsleistungen. Darüber informiert auch ein Online-Seminar am 21. April 2021.
Die seit kurzem anzuwendende Bundeskompensationsverordnung setzt für bestimmte Vorhaben bundesweit einheitliche Standards für die Eingriffsregelung. Die entsprechende planungspraktische Umsetzung der BKompV ist mit erheblichen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Der aus der BKompV folgende (Mehr-)Aufwand bedarf einer präzisen vertraglichen Vereinbarung und Honorierung.
Die aktuelle Orientierungshilfe will vor diesem Hintergrund Hilfestellung für Auftraggeber und Auftragnehmer geben. Es werden darin die zu erwarteten Besonderen Leistungen bestimmt und den Leistungsphasen des LBP zugeordnet.
Online-Seminar des bdla zur BKompV am 21. April 2021, 10.15 – 13.15 Uhr
Das Autorteam der Orientierungshilfe informiert über die neuen Hinweise zur BKompV. Die kompetenten Planungspraktiker erläutern u.a. die Bestimmung der erforderlichen Leistungen je Leistungsphase, den Bezug zu den Regelungen der Verordnung und die preisrechtliche Grundlage gemäß HOAI. Die Seminarteilnahme ist kostenlos.
Seminarinhalte und Vortragende:
- Inhalte, Aufbau und Anwendung der Hinweise des bdla (Kerstin Berg, Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung, Hamburg)
- Leistungsbilder und die Besonderen Leistungen in der Flächen-/Umweltplanung – preisrechtliche Einordnung (Peter Hermanns, TGP Trüper Gondesen Partner mbB, Lübeck)
- Bestimmung und Ermittlung Besonderer Leistungen bei der Anwendung der BKompV (Klaus Müller-Pfannenstiel, Bosch & Partner GmbH │ München │ Herne │ Hannover │ Berlin)
- Erörterung der Hinweise am konkreten Anwendungsfall „Ersatzneubau 380-kV-Freileitung“ (Helge Herbst, FUGMANN JANOTTA und PARTNER mbB, Berlin)
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