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Gesetzentwurf zum Insektenschutz kontrovers erörtert

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Sachverständige haben am 19.04.2021 in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages die Insektenschutzpolitik der Bundesregierung kritisch gewürdigt und dabei insbesondere das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Insektenschutz thematisiert. Gegenstand der Anhörung waren der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Einige Sachverständige signalisierten Zustimmung zum Gesetzesentwurf, u.a. die Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, oder forderten gar noch zusätzliche Maßnahmen. So begrüßte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, den vielseitigen Ansatz des Gesetzentwurfes, betonte aber auch, dass noch deutlich weitreichendere Schritte notwendig seien, um die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland langfristig zu verbessern. Andere Sachverständige wiederrum sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf aus, bspw. der Präsident des Landvolk Niedersachen. Aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis wurde bemängelt, dass die Regelungen häufig an der Praxis vorbeiliefen. Weitgehend einig waren sich die Sachverständigen, dass es der Kooperation mit den Landwirten bedarf, um Insektenschutz zu realisieren.

Der bdla hatte bereits am 15.10.2020 zum geplanten Insektenschutzgesetz Stellung genommen.

Weitere Informationen zur Anhörung am 19.04.2021.

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