Online-Seminar des bdla am 1. September 2021, 9.30 – 11.00 Uhr
Der bdla lädt zu einem Online-Seminar ein, in dem die Konsequenzen des Insektenschutzgesetzes für die Landschafts- und Freiraumplanung erläutert werden. Referentin ist Edith Schütze, faktorgrün Landschaftsarchitekten, Freiburg.
Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni 2021 ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden vss. noch im Juli in Kraft treten. Das Insektenschutzgesetz dient der Umsetzung des „Aktionsprogramms Insektenschutz – Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben“, das im Jahr 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Mit dem Insektenschutzgesetz als sogenanntem Artikelgesetz werden zielgerichtet einzelne Passagen des Bundesnaturschutzgesetzes geändert oder ergänzt. Im Rahmen der Verbändeanhörung hatte der bdla zum Gesetzesentwurf im Oktober 2020 Stellung genommen.
Im Online-Seminar werden u.a. folgende Sachverhalte bzw. gesetzlichen Neuregelungen erläutert:
- Reduzierung der Lichtverschmutzung
- Ergänzungen gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG
- Sicherung von Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe
- Verringerung des Einsatzes von Pestiziden, u.a. Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023
Das Seminar bietet Gelegenheit für die Diskussion individueller Fragen der Teilnehmer.
Termin
Mittwoch, 1. September 2021, 9.30 bis 11.00 Uhr
(2 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
Referentin
Edith Schütze, Landschaftsarchitektin bdla DASL, Geschäftsführende Gesellschafterin faktorgrün Landschaftsarchitekten, Freiburg; Fachsprecherin Landschaftsplanung des bdla Baden-Württemberg
Fortbildung
Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung. Die Anerkennung als Fortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Architektenkammern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erkennen Fortbildungen des bdla i. d. R. ebenfalls an.
Teilnahmegebühren
- regulär 50,00 €
- Mitglieder des bdla 25,00 €
Mitarbeiter aus Büros, deren Inhaber im bdla Mitglied ist / sind, zahlen den Mitgliederbeitrag. - Juniormitglieder des bdla 15,00 €
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