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Ein fälliges Update? Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen

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Von Petra Schoelkopf

Im April dieses Jahres wurde vom Beirat nahezu einstimmig verabschiedet: Als erster Schritt hin zu mehr Gendergerechtigkeit und Diversity erfolgt ein Update des Verbandsnamens und des Logos als programmatische Willenserklärung. Wir müssen erneut reflektieren, wofür wir stehen, wen wir erreichen wollen und wie wir als Verband zukünftig kommunizieren. Es lohnt sich deshalb ein kurzer Blick zurück.

Kontinuität mit stetigem Wandel

Als Bund Deutscher Gartenarchitekten BDGA 1913 gegründet, dachte sicherlich noch niemand an ein generisches Maskulinum bei der Namensgebung. Frauen waren nahezu unvertreten im Berufsstand. Ruth Pniower scheint die einzige im Bund gewesen zu sein, so die Chronik des bdla. Diskussionen zur Namensbildung fokussierten sich auf die fachlich sinnvolle Eingrenzung der Berufsbezeichnung. Eine stete Anpassung des Verbandsnamens an geänderte Aufgabenfelder und gesellschaftliche Rahmenbedingungen schloss sich an.

Der Verband erlitt die Folgen der Gleichschaltung zur Zeit der Nationalsozialisten und nach der Wiedergründung 1948 erfolgt 1952 die Umbenennung in »Bund Deutscher Garten- und Landschaftsarchitekten« und 1972 zu Bund Deutscher Landschafts-Architekten BDLA. Nach dem Mauerfall kommt es bereits 1989 zum Zusammenschluss des Fachverbandes der Landschaftsarchitekten im BdA mit dem westdeutschen BDLA. Diese Veränderungen spiegelten sich im Übrigen immer auch in den verschiedensten Logo-Varianten wider und vollzogen sich zum Beispiel bei der jüngsten Anpassung 2018 zurück zu einer reinen Wortmarke mit mal mehr oder weniger Aufmerksamkeit.

Im letzten Jahrhundert setzte in der Gesellschaft eine positive Entwicklung zu mehr allgemeiner Gleichberechtigung und Gleichstellung von Geschlechtern ein, die u. a. mit Artikel 3 des Grundgesetzes 1949 eine solide Basis erhielt. Die Ausbildungsstätten und der Berufsstand der Landschaftsarchitekturschaffenden wurden zunehmend offener für Frauen. Mittlerweile sind 36 Prozent Landschaftsarchitektinnen im bdla engagiert (Mitgliederstatistik 2021 des bdla) und die Tendenz ist in den letzten Jahrzehnten bei den nachkommenden Generationen steigend, wie eine statistische Auswertung der Entwicklung im bdla (siehe Abb. 1) zeigt.

Abb. 1: Steigende Mitgliederzahlen bei den Landschaftsarchitektinnen im bdla. © Kahl,2022

 

Die Landschaftsarchitektur steht auch im Vergleich zu den anderen architektonischen Berufszweigen in den Kammern damit erfreulicher Weise recht gut da (Die aktuelle Statistik weist rund 45 Prozent Landschaftsarchitektinnen aber nur etwas über 36 Prozent Frauen im Durchschnitt aller vier Berufszweige in den Architektenkammern der Bundesländer aus. Quelle: Bundesarchitektenkammer).

Völlig unklar und statistisch nicht erfasst ist, wie viele Kolleg:innen organisiert sind, die sich als divers betrachten oder im weiteren Sinne von Chancengleichheit profitieren sollten.

Mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2002, dem Deutschen Personenstandsrecht (PStG) von 2018 und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) von 2019 erhielt die Gleichstellungdebatte neue Handlungsaufträge.

Umso erstaunlicher, dass beispielsweise das Wirken von Frauen noch immer nicht ausreichend wahrgenommen wird, um die Überwindung des Gender Pay Gap gerungen werden muss und die Gestaltung unserer Umwelt sehr stark aus dem männlichen Blickwinkel heraus erfolgt und zu Benachteiligungen im öffentlichen Raum auch in der Landschaftsarchitektur führt.

Petra Schoelkopf

Die bdla-Landesgruppe Berlin-Brandenburg inspirierte dieser Umstand 2021 im Rahmen des Festivals »Women in Architecture« zu der erfrischenden Initiative »WILA 24h – Women in Landscape Architecture«.

Kurz-Portraits der Hall of LA-Femme im Rahmen des WILA-Festivals. Foto Wandbild: Susanne Isabel Yacoub, Landschaftsarchitektur+Video. Fotos Portraits: Oliver Kleinschmidt und privat

Architektinnen gründeten ebenfalls 2021 den Verein »Diversity in Architecture«, der zuerst Frauen in der Architektur sichtbar machen und »später den Blick auf andere Ungerechtigkeiten richten« möchte (Dr. Ursula Schwitalla, Chair & Founder und außerordentliches Mitglied des BDA). Der BDA hat sich zudem als erster Verband von Freischaffenden dieser Fragestellung angenommen und Anfang 2021 eine Umbenennung zum Bund Deutscher Architektinnen und Architekten vollzogen.

Welches Zeichen setzt der bdla?

Für den bdla ist es auch an der Zeit, eine Begrenzung zu überwinden und ausgetretene Pfade zu überdenken. Diesmal geht es also um Gendergerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion und das Bekennen zu diesen Werten nach innen und nach außen.

Ein Blick auf die Marketingstrategie des bdla macht deutlich, dass wir als Verband und als Profession allein schon vom beruflichen Verständnis her eine besondere Verantwortung in gesellschaftlichen Veränderungsprozessen haben und wahrnehmen sollten.

Die Konzepte des bdla sind nach der Einschätzung von Thomas Mudra und Uwe Vock im Laufe der Zeit immer wieder an den Markt anzupassen, um mit der Entwicklung der Medien und der Einstellung der Gesellschaft Schritt zu halten. Zukunftsorientierung und Fortschrittlichkeit sind im Markenkern als wichtige Leitplanken verankert und tragen wesentlich dazu bei, als gesellschaftliche Kraft wahrgenommen zu werden und Sympathie und Vertrauen aufzubauen (Thomas Mudra (2006): Marketing für den Berufsstand der Landschaftsarchitekten – Entwicklung einer Marke).

Die Ende 2021 vom Präsidium ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Gendergerechter bdla um Barbara Willecke und Anna Dierking vom WILA-Team kam nach intensiver Diskussion zu dem Konsens, dass der bdla genau deshalb einen Schritt weiter gehen will. Dieses Update soll dafür genutzt werden, dass sich nicht nur Frauen, sondern alle Menschen vom bdla explizit angesprochen fühlen.

Der Doppelpunkt: ein starkes Zeichen?

Als erstes wollte der bdla sich dem Herzstück der Kommunikation – dem Verbandsnamen und dem Logo – widmen. Mit ihrer Modifikation lässt sich am wirkungsvollsten ein Zeichen setzen und gleichermaßen auf den begonnenen, offenen Prozess hinweisen.

Seit Verbandsgründung verwendet der bdla für seine Berufsbezeichnung das Maskulinum, das im Laufe der Jahrzehnte die Funktion des generischen Maskulinums übernommen hat. Studien und Experimente legen aber nahe, dass weibliche oder nichtbinäre Personen, die auch trans- oder intergeschlechtlich sein könnten, durch die historisch erklärbare, aber diskriminierende Technik des Benennens ungenau repräsentiert werden.

Experten sind sich einig, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen Sprache und Denken gibt. Sprache schafft Wirklichkeit, ist gelebter Respekt und bestimmt unser Handeln.

Petra Schoelkopf

Uneinig sind sie sich nur darüber, wie prägend dieser Zusammenhang ist (siehe Kompendium Gendergerechte Sprache, S. 12). Auswirkungen bis hin zur Beeinflussung bei der Berufswahl sind aber denkbar.

Vor der Umsetzung stand allerdings die Problematik, dass die linguistische Debatte derzeit noch keine verbindliche und anerkannte Lösung bietet. (ebd., S. 13-18) Die Empfehlung der AG Gendergerechter bdla fiel nach sorgfältiger Prüfung zugunsten des Genderns mit einem Sonderzeichen, dem Doppelpunkt, aus. Damit wird der Verbandsname sprachlich relativ dezent zu Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen und das Logo gendersensibel und gleichzeitig ästhetisch modifiziert. Diese Schreibweise beinhaltet alle Geschlechter und ist damit AGG-konform und außerdem inklusiv, da der Doppelpunkt von Sprachausgabeprogrammen für Menschen mit Sehbehinderungen wiedergegeben werden kann.

Natürlich hat der Doppelpunkt – genau wie die anderen Zeichen und sprachlichen Möglichkeiten z. B. der Partizipialform (Landschaftsarchitekturschaffende) – nicht nur Vorteile. Wir werden dieses Update und alle weiteren Entwicklungen also mit der nötigen Offenheit begleiten und reflektieren müssen.

Die nächsten Schritte: Es bleibt spannend

Die Einführung des angepassten Logos beispielsweise in die Geschäftsausstattungen von Bundes- und Landesverbänden kann schrittweise und mit Sorgfalt, insbesondere auch mit Rücksicht auf die ehrenamtlichen und finanziellen Ressourcen des bdla, erfolgen. Die formelle Änderung der bdla-Satzung wird vorbereitet und 2023 dem Beirat zum Beschluss, der auch andere verbandsrechtliche Änderungsbedarfe inkludiert, vorgelegt.

Abb.2: Gremienbesetzung im bdla von Männern und Frauen. Informationen über eine diverse Geschlechterzuordnung liegen nicht vor. © Kahl, 2022

 

Die Benennung von Gremien und Veranstaltungen und die Einführung einer gendersensiblen Sprache in Verbandspublikationen stehen ebenfalls auf der Agenda. Dem kann man kritisch vor dem Hintergrund der aktuellen, bisweilen scharf geführten linguistischen und nicht unerheblich auch politisch gefärbten Diskussion entgegenblicken. Oder der bdla kann die Umsetzung mit Lust und Kreativität beim Formulieren angehen.

»Geschlechtersensible Sprache kann ihre Gestalt wandeln je nach Kontext und Situation. Sie kann elegant oder ungeschickt auftreten – abhängig von den Menschen, die sie verwenden. Sie ist das individuelle Produkt der Schreibenden und Sprechenden.« (ebd., S. 42) Und der Linguist Rudi Keller vergleicht den Prozess des Sprachwandels mit dem Entstehen und Verwerfen von Trampelpfaden und kommt zu dem Schluss, dass Sprachzustände keine Endzustände von Prozessen, sondern transitorische Episoden in einem potenziell unendlichen Prozess kultureller Evolution sind.

Damit ist aber nicht genug getan. Konkrete Projekte, auch in der praktischen Berufsausübung und im Planungsverständnis, werden vom Verband zu definieren und umzusetzen sein. Zu optimieren sind beispielsweise die Vertretung der Geschlechter in Verbandsgremien und die Verbesserung der Chancengleichheit in der Berufsausübung. Begleitet durch die AG Gendergerechter bdla wird eine inhaltliche Auseinandersetzung im Verband auf allen Ebenen stattfinden müssen, in die sich alle und in ganzer Vielfalt einbringen können.


Autorin: Petra Schoelkopf, Landschaftsarchitektin bdla, freiraumforum. Landschaftsarchitektur + Freiraummarketing, Hannover, bdla-Fachsprecherin Öffentlichkeitsarbeit. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2022.

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