Besserer Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum, darauf zielt die von der Bundesregierung geplante Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes. Danach sollen Kommunen als Teil der Hitzevorsorge mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen etwa in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen aufstellen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen in geänderter Fassung zugestimmt.
Für den Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Unionsfraktion, dagegen die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion hatte sich der Stimme enthalten. Mit der Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes trage die Ampel teilweise den in einer Stellungnahme geäußerten Änderungswünschen des Bundesrates Rechnung, außerdem werde im Gesetzestext unter anderem präzisiert, dass Kommunen künftig Trinkwasserbrunnen nicht nur in Innen-, sondern auch in Außenbereichen schaffen sollten, erklärten Vertreter der Koalitionsfraktionen. Das sei wichtig, um insbesondere wohnungslosen Menschen jederzeit Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Insgesamt leiste die Bundesregierung mit der Novelle einen Beitrag zur Klimaanpassung.
Weitere Informationen unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-920200
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